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Samstag, 24. Oktober 2020
-
15:24
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Die palästinensische Sängerin Rim Banna.
Drei Lieder über Palästina
18. Januar 2020 -
Übersetzt mit DeepL
Der Gesang für und
über Palästina ist eines der beliebtesten Genres
in der arabischen Musik. Unten sind Beispiele
von drei arabischen Sängern - einem
Palästinenser, einem Libanesen und einem Ägypter
- die die Hoffnungen und Bestrebungen von drei
Generationen von Arabern definiert haben.
Sonne der Liebe - von Rim Banna
Rim Banna, der am 24. März 2018 nach einem
langen Kampf mit Krebs verstorben ist, wurde
1966 in der palästinensischen Stadt Nazareth
geboren.
Der palästinensische Journalist Ramzy Baroud
sagte über sie: "Rim vereinte das
palästinensische Volk über politische und
geographische Grenzen hinweg. Als sie für das
Vaterland sang, war nichts anderes wichtig als
Palästina. Christen und Muslime, Fatah und
Hamas, Gaza und Ramallah, alle wurden eins.
"Durch ihre gefühlvolle und warme Stimme
vermittelte sie Trauer und feierte doch das
Leben. Ihre Lieder 'Fares Odeh' und 'Sarah'
waren eine poetische Interpretation des
kostbaren jungen palästinensischen Lebens, das
von israelischen Soldaten verkürzt wurde."
Jawaaz al-Safer, Reisepass - von Marcel Khalife
Als eine der bekanntesten Stimmen des
kulturellen Widerstands in der arabischen Welt
sang Marcel Khalife für Palästina und den
Libanon. Er hat die Poesie des verstorbenen
palästinensischen Dichters Mahmoud Darwish dem
arabischen Publikum, ja seit vielen Jahren sogar
der ganzen Welt nahe gebracht.
Das Lied "Jawaaz al-Safer", aus Khalifes Album "Promises
of the Storm" (1976), ist Darwishs Gedicht
"Passport" entnommen, eine wahre Hymne an die
palästinensische Identität.
O Palästinenser - von Scheich Imam
Scheich Imam, der verarmte und blinde ägyptische
Sänger, der Jahre seines Lebens in ägyptischen
Regimegefängnissen komponierte und sang, sang
für und über Palästina, Worte, die trotz der
zahlreichen Einschränkungen, die ihm bis zu
seinem Tod 1995 auferlegt wurden, viele
Millionen Araber erreicht haben.
Quelle
Schluss mit der Kriminalisierung
der BDS-Bewegung!
15. Januar 2020
BDS Berlin ruft auf zur
Kundgebung vor dem Deutschen Bundestag am Freitag, den 31.01.2020 um 16:00
Uhr
Nach der ersten
großen
Kundgebung am 28. Juni 2019 stehen wir heute
wieder vor dem Bundestag, um die gewählten
Abgeordneten nicht nur daran zu erinnern, dass
auch sie internationalem Recht und den
universellen Menschenrechte verpflichtet sind,
sondern auch daran, dass Palästinenser*innen die
gleichen Rechte zustehen wie allen anderen
Menschen auch.
Kommt zahlreich zur Kundgebung am Freitag, den 31. Januar 2020 um 16:00 Uhr
vor dem Deutschen Bundestag!
Die Anti-BDS-Resolution des
Deutschen Bundestags verstößt gegen
Meinungsfreiheit und politische Grundrechte
In Reaktion auf einen
Beschluss des Deutschen
Bundestages vom 17.
Mai 2019 gegen die
internationale BDS-Bewegung
haben fünf
UNO-Sonderberichterstatter
verschiedener Ressorts die
Bundesregierung um eine
Stellungnahme gebeten. In
einem im
Der Spiegel
veröffentlichten Anfrage des
Büros des Hohen Kommissars
der Vereinten Nationen für
Menschenrechte am
18. Oktober an Außenminister
Heiko Maas (SPD)
heisst es:
“Wir möchten unsere
Sorge zum Ausdruck
bringen, dass der
Beschluss einen
besorgniserregenden
Trend setzt, die
Meinungs-, Versammlungs-
und Vereinigungsfreiheit
unverhältnismäßig
einzuschränken.”
Weiter heisst es:
“Der Beschluss greift
unverhältnismäßig in das
Recht der Menschen auf
politische
Meinungsäußerung in
Deutschland ein, nämlich
Unterstützung für die
BDS-Bewegung zum
Ausdruck zu bringen.”
Der Bundesregierung wurden
60 Tage für eine Antwort
eingeräumt, in der sie
erklären soll,
“(…) welche
rechtlichen Auswirkungen der
Bundestagsbeschluss habe und wie er sich mit
den Verpflichtungen Deutschlands zum Schutz
der internationalen Menschenrechte vertrage.
Zudem soll die Regierung erklären, wie sie
sicherstellt, dass BDS-Aktivisten
Menschenrechtsverletzungen “ohne unzulässige
Einschränkungen” benennen können. Als
ermutigend bezeichnen die Autoren
Gerichtsentscheidungen in Köln und München,
in denen Pro-BDS-Gruppen erfolgreich gegen
Einschränkungen geklagt hatten.” (Der
Spiegel)
Nachdem die
Bundesregierung es versäumt hat, nach Ablauf
der 60-tägigen Frist eine Antwort auf die
Nachfragen zu geben, wurde die Anfrage im
Januar 2020 veröffentlicht,
die wir
weiter unten dokumentieren.
Schluss mit der
Kriminalisierung der BDS-Bewegung!
An den Deutschen Bundestag: Schluss mit der
Kriminalisierung der BDS-Bewegung!
Mehr als ein halbes
Jahr nach der Willensbekundung des Deutschen
Bundestags gegen die internationale BDS-Bewegung
fordern wir die Abgeordneten des Deutschen
Bundestages erneut auf, die Meinungs- und
Versammlungsfreiheit in Übereinstimmung mit der
Charta der Grundrechte der Europäischen Union
auch im Hinblick auf BDS-Aktionen zu schützen
und den Anti-BDS-Beschluss vom Mai 2019
aufzuheben.
BDS Berlin äußerte sich zum Anti-BDS-Beschluss
des deutschen Bundestages folgendermaßen:
Der 17. Mai 2019 war ein dunkler Tag für die
Meinungsfreiheit in Deutschland und bedeutet für
den deutschen Bundestag ein historisches Tief.
Alle politischen Parteien des Parlaments haben
Absichtserklärungen eingebracht, mit denen der
Versuch unternommen wird, die vom Staat Israel
begangenen Verbrechen zu legitimieren, darunter
auch das der Apartheid – ein Verbrechen gegen
die Menschlichkeit. Ganz besonders unsäglich ist
der Umstand, dass dabei zur Rechtfertigung der
„Kampf gegen Antisemitismus“ bemüht wird.
Die palästinensisch geführte BDS-Kampagne, gegen
die sich die Erklärungen richten, hat das
Internationale Recht und die universellen
Prinzipien der Menschenrechte zur Grundlage. Sie
fordert Freiheit für die Palästinenser*innen,
die unter militärischer Besatzung leben,
Gleichheit für die Palästinenser*innen unter dem
israelischen Apartheidregime und Gerechtigkeit
für die palästinensischen Flüchtlinge, die seit
siebzig Jahren im erzwungenen Exil leben.
Diese Forderungen nach Gleichheit, Freiheit und
Gerechtigkeit sind die Grundlage jedes
gesellschaftlichen Zusammenlebens. Insofern ist
es bestürzend zu erleben, dass der gesamte
Deutsche Bundestag sich von diesen Werten
distanziert und sie für illegitim erklärt hat.
Als Kampagne, die für Gleichheit, Freiheit und
Gerechtigkeit einsteht, richtet sich BDS
unbedingt gegen alle Formen des Rassismus
einschließlich des Antisemitismus. Die
Vorstellung, dass es nur eine Gruppe von
Menschen verdient, als freie und gleiche zu
leben, während eine andere, in diesem Fall die
Palästinenser*innen, dazu verurteilt sind, ihre
Leben im Zustand der Unterdrückung und
Rechtlosigkeit zu fristen – das ist der
Inbegriff von Rassismus oder gruppenbezogener
Menschenfeindlichkeit.
Es ist für die deutschen Parteien und
Institutionen nicht zu spät, was sie nicht müde
werden als ihr Anliegen zu proklamieren, auch
tatsächlich zu tun: die Grundsätze des
Internationalen Rechts anerkennen und die
Meinungsfreiheit schützen. BDS Berlin, 27. Mai
2019
Quelle
Mandate
des Sonderberichterstatters für die Förderung
und den Schutz des Rechts auf Meinungsfreiheit
und freie Meinungsäußerung, des
Sonderberichterstatters für das Recht auf
Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit, des
Sonderberichterstatters für die Lage der
Menschenrechtsverteidiger, des
Sonderberichterstatters für die Lage der
Menschenrechte in den seit 1967 besetzten
palästinensischen Gebieten und des
Sonderberichterstatters für die Religions- und
Glaubensfreiheit
REFERENZ: AL DEU 3/2019 - 18. Oktober 2019 PALAIS DES
NATIONS - 1211 GENF 10, SCHWEIZ
Übersetzt mit DeepL
Exzellenz, Wir haben die Ehre, uns in unserer
Eigenschaft als Sonderberichterstatter für die
Förderung und den Schutz des Rechts auf
Meinungs- und Ausdrucksfreiheit, als
Sonderberichterstatter für das Recht auf
Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit, als
Sonderberichterstatter für die Lage der
Menschenrechtsverteidiger, als
Sonderberichterstatter für die Lage der
Menschenrechte in den seit 1967 besetzten
palästinensischen Gebieten und als
Sonderberichterstatter für die Religions- und
Glaubensfreiheit gemäß den Resolutionen 34/18,
41/12, 34/5, 1993/2A und 40/10 des
Menschenrechtsrates an Sie zu wenden.
In diesem Zusammenhang möchten wir die Regierung
Ihrer Exzellenz auf Informationen hinweisen, die
wir zu dem vom Deutschen Bundestag am 17. Mai
2019 angenommenen Antrag CDU/CSU, SPD, FDP und
Bündnis90/Die Grünen "Entschlossenheit im
Widerstand gegen die BDS-Bewegung - Bekämpfung
des Antisemitismus" erhalten haben, welche
unzulässige Einschränkungen der Rechte auf
Meinungs- und Redefreiheit, friedliche
Versammlung und Vereinigungsfreiheit beinhaltet.
Nach den vorliegenden Informationen:
Am 15. Mai 2019 wurde dem Deutschen Bundestag
der gemeinsame Antrag CDU/CSU, SPD, FDP und
Bündnis90/Die Grünen "Entschlossener Widerstand
gegen die BDS-Bewegung - Bekämpfung des
Antisemitismus" ("der Antrag") vorgelegt.
Am 17. Mai 2019 stimmte der Deutsche Bundestag
dem Antrag zu.
Der Antrag verurteilt die Argumentationsmuster
und Methoden der Boykott-, Desinvestitions- und
Sanktionsbewegung (BDS-Bewegung) als
antisemitisch. Die Aufkleber der BDS-Bewegung "Don't
Buy" werden in dem Antrag ausdrücklich mit dem
Slogan "Don't buy from Jews" als Aufruf zum
Boykott jüdischer Geschäfte aus der Nazizeit
"Judenboykott" zitiert.
In diesem Zusammenhang begrüßt der Antrag, dass
viele Kommunen in Deutschland bereits
beschlossen haben, der BDS-Bewegung oder
Gruppen, die die Ziele der Kampagne verfolgen,
finanzielle Unterstützung und kommunale
Räumlichkeiten zu verweigern.
Der Antrag fordert die staatlichen Stellen auf,
Räumlichkeiten und Einrichtungen der
Bundesregierung nicht für Organisationen zur
Verfügung zu stellen, die sich antisemitisch
äußern oder das Existenzrecht Israels in Frage
stellen, und fordert die Bundesregierung auf,
keine Veranstaltungen der BDS-Bewegung oder von
Gruppen, die die Ziele der Kampagne verfolgen,
zu unterstützen.
Der Antrag fordert die Bundesregierung außerdem
auf, keine Projekte finanziell zu unterstützen,
die zum Boykott Israels aufrufen oder die
BDS-Bewegung aktiv unterstützen, und fordert die
Bundesländer, Städte und Gemeinden und alle
öffentlichen Akteure auf, sich diesem Ansatz
anzuschließen.
In einem Entwurf des Antrags wurde angeblich ein
Satz zum Schutz der Meinungs- und Redefreiheit
gestrichen, der lautete "Der kritische Umgang
mit der israelischen Regierungspolitik wird
durch Meinungs-, Presse- und Meinungsfreiheit
geschützt und muss natürlich sowohl in
Deutschland als auch in Israel erlaubt sein.
Wir möchten unsere Besorgnis darüber zum
Ausdruck bringen, dass der Antrag in seiner
Aufforderung an staatliche Stellen, aber auch an
Länder, Städte und Gemeinden und andere
öffentliche Akteure, finanzielle Unterstützung,
Räumlichkeiten oder Einrichtungen für Projekte
oder Veranstaltungen der BDS-Bewegung oder von
Gruppen, die ihre Ziele verfolgen, abzulehnen,
eine besorgniserregende Tendenz zur
unangemessenen Einschränkung des Rechts auf
Meinungs- und Redefreiheit, friedliche
Versammlung und Vereinigungsfreiheit setzt.
Damit greift der Antrag in unzulässiger Weise in
das Recht der Menschen in Deutschland ein, sich
politisch zu betätigen, nämlich die
Unterstützung der BDS-Bewegung zum Ausdruck zu
bringen.
Wir bringen ferner unsere Besorgnis darüber zum
Ausdruck, dass der Antrag die friedlichen
Aktivitäten von Menschenrechtsverteidigern,
Gruppen und Organisationen, die
Menschenrechtsverletzungen als Teil der
BDS-Bewegung anprangern, behindern könnte, indem
er den bürgerlichen Raum, der ihnen zur
Verfügung steht, um legitime Beschwerden zu
äußern, schmälert.
Die BDS-Bewegung definiert sich selbst als "eine
integrative, antirassistische
Menschenrechtsbewegung, die sich prinzipiell
gegen alle Formen der Diskriminierung,
einschließlich Antisemitismus und oder
Islamophobie, wendet", die sich gegen
Unternehmen und Institutionen richtet, die als
"Komplizen" der Verletzungen der internationalen
Menschenrechte und des humanitären Völkerrechts
durch den Staat Israel gelten.
Es ist nicht antisemitisch, die Regierung
Israels zu kritisieren. Wo es jedoch Beweise für
antisemitische Absichten in Kampagnen, Advocacy
oder Praktiken gibt, müssen solche Handlungen
verurteilt werden. Wir empfehlen den Staaten,
mutmaßliche Manifestationen antisemitischer
Hassreden im Hinblick auf den Kontext, den
Redner, die Absicht, den Inhalt und die Form
einer Handlung im Einklang mit den Ansätzen des
Menschenrechtsausschusses und des Aktionsplans
von Rabat zu analysieren.
Allgemeine
Empfehlung - Auch die allgemeine
Empfehlung Nr. 35 des Ausschusses zur
Beseitigung der Rassendiskriminierung ist in
dieser Hinsicht von entscheidender Bedeutung.
Wir nehmen die jüngsten Entscheidungen der
Landgerichte in Deutschland seit der Annahme des
Antrags zur Kenntnis, die zugunsten von Gruppen
oder Organisationen entschieden haben, die wegen
ihrer Unterstützung der BDS-Bewegung von
kulturellen Veranstaltungen ausgeschlossen
wurden, unter anderem durch das
Verwaltungsgericht Köln am 12. September 2019
(14 L 1765/19) und 18. September 2019 (14 L
1747/19) sowie durch das Landgericht München am
23. September 2019 (12 O 13183/19).
Da es unsere Aufgabe ist, im Rahmen der uns vom
Menschenrechtsrat erteilten Mandate alle uns zur
Kenntnis gebrachten Fälle zu klären, wären wir
Ihnen für Ihre Anmerkungen zu den folgenden
Punkten dankbar:
Bitte
geben Sie uns zusätzliche Informationen
und/oder Kommentare zu den oben
genannten Vorgängen.
Bitte informieren Sie darüber, wie die
Annahme des oben genannten Antrags den
Verpflichtungen Ihrer Exzellenz
Regierung im Rahmen der internationalen
Menschenrechte entspricht, die Rechte
der Meinungs- und Ausdrucksfreiheit, der
friedlichen Versammlung und der
Vereinigungsfreiheit zu respektieren und
zu fördern.
Bitte informieren Sie über den aktuellen
Rechtsstatus und den Umfang des Antrags.
Bitte informieren Sie über die
Möglichkeiten der Berufung und der
Rechtsmittel bei der Verweigerung des
Zugangs zu Dienstleistungen als Folge
einer Entscheidung, die eine bestimmte
Gruppe in den Geltungsbereich dieses
Antrags stellt.
Bitte geben Sie an, welche Maßnahmen
ergriffen wurden, um sicherzustellen,
dass Menschenrechtsverteidiger und
Organisationen, die
Menschenrechtsverletzungen als Teil der
BDS-Bewegung anprangern, ihre legitime
Arbeit in einem sicheren und
ermöglichenden Umfeld und ohne
Einschränkungen ausüben können.
Wir würden es begrüßen, wenn wir innerhalb von
60 Tagen eine Antwort erhalten würden. Nach
Ablauf dieser Frist werden diese Mitteilung und
jede Antwort der Regierung Ihrer Exzellenz über
die Website zur Berichterstattung über die
Kommunikation veröffentlicht. Sie werden
anschließend auch in dem üblichen Bericht, der
dem Menschenrechtsrat vorgelegt wird, zur
Verfügung gestellt werden.
In Erwartung einer Antwort drängen wir darauf,
dass alle erforderlichen vorläufigen Maßnahmen
ergriffen werden, um die angeblichen
Verletzungen zu stoppen und ihr erneutes
Auftreten zu verhindern und für den Fall, dass
die Untersuchungen die Behauptungen unterstützen
oder ihre Richtigkeit nahe legen, die
Verantwortlichkeit der für die angeblichen
Verletzungen verantwortlichen Person(en) zu
gewährleisten.
Bitte akzeptieren Sie, Exzellenz, die
Zusicherungen unserer höchsten Wertschätzung.
David Kaye, Sonderberichterstatter für die
Förderung und den Schutz des Rechts auf
Meinungsfreiheit und freie Meinungsäußerung
Clement Nyaletsossi Voule,
Sonderberichterstatter für das Recht auf
friedliche Versammlung und Vereinigungsfreiheit
Michel Forst, Sonderberichterstatter für die
Lage der Menschenrechtsverteidiger
Michael Lynk, Sonderberichterstatter für die
Lage der Menschenrechte in den seit 1967
besetzten palästinensischen Gebieten
Ahmed Shaheed, Sonderberichterstatter für die
Religions- und Glaubensfreiheit
Quelle - englischer Text
Anhang - Verweis auf die
internationalen Menschenrechtsnormen
Im Zusammenhang mit
den oben genannten angeblichen Fakten und
Bedenken möchten wir die Regierung Ihrer
Exzellenz auf die Artikel 19, 21 und 22 des
Internationalen Pakts über bürgerliche und
politische Rechte (ICCPR) verweisen, der von
Deutschland am 17. Dezember 1973 ratifiziert
wurde. Die Verpflichtung, diese Rechte zu
respektieren und zu gewährleisten, erstreckt
sich auf alle Regierungsbereiche, einschließlich
der Legislative (Allgemeiner Kommentar Nr. 31,
Abs. 4, und Allgemeiner Kommentar Nr. 34, Abs.
7).
Wir erinnern die Regierung Eurer Exzellenz
daran, dass alle Einschränkungen der Ausübung
dieser Rechte gesetzlich vorgesehen sein müssen,
ein legitimes Ziel verfolgen und im Verhältnis
zu dem nach Artikel 19 Absatz 3, Artikel 21 und
Artikel 22 Absatz 2 des ICCPR verfolgten Ziel
notwendig und verhältnismäßig sein müssen.
Der Geltungsbereich des Rechts auf freie
Meinungsäußerung ist weit gefasst. Artikel 19(2)
des ICCPR "schützt alle Formen der
Meinungsäußerung und die Mittel zu ihrer
Verbreitung", einschließlich des politischen
Diskurses, der Kommentierung eigener und
öffentlicher Angelegenheiten, der Werbung und
der Diskussion über Menschenrechte, wie z.B.
Boykottbewegungen (General Comment Nr. 34, Abs.
11 & 28). Boykott wird seit langem als eine
legitime Form des politischen Ausdrucks im
Rahmen der internationalen
Menschenrechtsgesetzgebung verstanden.
Wir bringen auch unsere Besorgnis darüber zum
Ausdruck, dass einige Bestimmungen des Antrags
gegen Artikel 21 des ICCPR verstoßen, der die
Versammlungsfreiheit schützt, indem wir die
Bundesregierung auffordern, den Zugang zu
kommunalen Räumlichkeiten und Einrichtungen zu
verweigern und keine Veranstaltungen zu
unterstützen, die von der BDS-Bewegung oder mit
ihr verbundenen Gruppen organisiert werden.
Darüber hinaus nehmen wir zur Kenntnis, dass der
Antrag eine breite Sprache spricht, die sich auf
eine große Kategorie von Akteuren erstreckt, die
durch die Gesetzgebung stigmatisiert werden
können
Darüber hinaus verpflichtet das Recht auf
Vereinigungsfreiheit gemäß Artikel 22 des ICCPR
die Vertragsstaaten, positive Maßnahmen zu
ergreifen, um ein günstiges Umfeld für
Vereinigungen zu schaffen. Die Staaten haben
darüber hinaus die negative Verpflichtung, die
Ausübung dieses Rechts nicht unangemessen zu
behindern. Vereinigungen, die im Einklang mit
den internationalen Menschenrechtsvorschriften
Ziele verfolgen und Mittel einsetzen, sollten
internationalen Rechtsschutz genießen.
Vereinigungen sollten unter anderem das Recht
haben, ihre Meinung zu äußern, Informationen zu
verbreiten, mit der Öffentlichkeit in Kontakt zu
treten und sich vor Regierungen und
internationalen Gremien für die Menschenrechte
einzusetzen. (A/HRC/20/27, Abs. 63 und 64).
Wir möchten die Regierung Ihrer Exzellenz auch
auf die grundlegenden Prinzipien verweisen, die
in der Erklärung über das Recht und die
Verantwortung von Einzelpersonen, Gruppen und
Organen der Gesellschaft, die allgemein
anerkannten Menschenrechte und Grundfreiheiten
zu fördern und zu schützen, auch bekannt als die
UN-Erklärung über Menschenrechtsverteidiger,
dargelegt sind. Insbesondere möchten wir auf die
Artikel 1 und 2 der Erklärung verweisen, die
besagen, dass jeder das Recht hat, den Schutz
und die Verwirklichung der Menschenrechte und
Grundfreiheiten auf nationaler und
internationaler Ebene zu fördern und
anzustreben, und dass jeder Staat die vorrangige
Verantwortung und Pflicht hat, alle
Menschenrechte und Grundfreiheiten zu schützen,
zu fördern und umzusetzen. Darüber hinaus
möchten wir die Regierung Ihrer Exzellenz auf
die folgenden Bestimmungen der Erklärung
aufmerksam machen:
Artikel 5 (a) und b), die das Recht vorsehen,
sich friedlich zu versammeln oder zu versammeln
und Nichtregierungsorganisationen, Vereinigungen
oder Gruppen zu gründen, sich ihnen
anzuschließen und an ihnen teilzunehmen, um die
Menschenrechte und Grundfreiheiten zu fördern
und zu schützen;
Artikel 6 Buchstaben b) und c), die das Recht
vorsehen, Meinungen, Informationen und
Kenntnisse über alle Menschenrechte und
Grundfreiheiten frei zu veröffentlichen, zu
vermitteln oder an andere weiterzugeben, sowie
das Recht, die Einhaltung aller Menschenrechte
und Grundfreiheiten sowohl in der Gesetzgebung
als auch in der Praxis zu untersuchen, zu
erörtern, Meinungen zu bilden und zu vertreten
und die öffentliche Aufmerksamkeit auf diese
Angelegenheiten zu lenken;
Artikel 13 (b) und (c), der besagt, dass jeder
Mensch das Recht hat, einzeln und in Verbindung
mit anderen Ressourcen zu erbitten, zu empfangen
und zu nutzen, um auf friedliche Weise die
Menschenrechte und Grundfreiheiten zu fördern
und zu schützen.
Quelle - englischer Text
Reaktionen auf die
Veranstaltung des
Deutsches Theater Göttingen - Antisemitismus oder
berechtigte Kritik an Israel? Wo verläuft die Grenze?
Prof. em. Dr. Georg Meggle Jan
19, 2020 - z.Zt. Philosophy Department -
American University in Cairo (AUC) An Herrn Intendanten Erich Sidler
- Deutsches Theater - Theaterplatz 11 -
37073 Göttingen
Sehr geehrter Herr Sidler, als
Mitinitiator der an die deutsche
Hochschulrektorenkonferenz (HRK)
gerichteten Petition EINSPRUCH (s.
unteren LINK) verfolge ich derzeit,
wenngleich in Kairo, das intellektuelle
Geschehen in Deutschland – speziell im
Kontext Antisemitismus vs. Antizionismus
vs. Israelkritik – sehr sorgfältig. Und
freue mich zu hören, dass es in unserem
Land immerhin noch Aufrechte gibt, die
dem inzwischen ja fast schon offiziellen
semantischen Mind-Hacking mit dem ihm
eigenen starken
anti-Differenzierungs-Druck standhalten
und eine öffentliche Diskussion auch zum
Thema Israel-Kritik nicht nur zulassen,
sondern sogar den Mut haben, eine solche
Diskussion erst zu ermöglichen. Dafür
möchte ich Ihnen als jemand, der die auf
solchen Mut folgenden Vorwürfe und
Angriffe aus eigener Erfahrung recht gut
kennt, schlicht und einfach „DANKE“
sagen.
Bisher hatte ich bei „Göttingen“ immer
an die Göttinger Sieben der dortigen
Universität gedacht. Mit deren Namen
werde ich – und sicher auch viele
anderen Mitmenschen, die auch heute noch
auf die Freiheit des Wortes Wert legen –
nunmehr in Dankbarkeit auch den Ihren
verbinden. Dass für die durch Sie
ermöglichte Veranstaltung weder
städtische noch universitäre Räume zur
Verfügung gestanden haben sollen, höre
ich mit Entsetzen – und, was die
Göttinger Universität angeht, auch
voller Scham. Was für eine Schande für
diese früher einmal so zurecht gerühmte
Institution. Ob diese überhaupt merkt,
wie sehr sie mit solchen Raum-Verboten
ihrem eigenen Image als einem Ort „einer
liberalen Öffentlichkeit in Deutschland“
widerspricht?
Sollten Sie Ihre Einleitungsrede auch
schriftlich haben, würde ich mich sehr
freuen, wenn Sie mir eine Kopie
derselben zur Verfügung stellen könnten.
Am besten als Anhang einer Mail an meine
untere Uni-Heimat-Adresse. So könnten im
Kontext unserer genannten Petition
vielleicht auch einige meiner bislang
mehrheitlich schweigenden Uni-Kollegen
über den ansonsten derzeit anscheinend
nicht sonderlich hoch angesetzten
Stellenwert einer freien
Meinungsäußerung für eine demokratisch
Gesellschaft etwas Nachhilfe erfahren.
Voller Hochachtung grüßt Sie von den
Ufern des Nils Ihr GM
Von: Hartmut Niemann Datum: 19. Januar 2020 um
12:37:50 MEZ An:
presse@dt-goettingen.de Betreff:Veranstaltung im DT
am 17.01. zum Thema Antisemitismus
Sehr geehrte Frau Mathes, sehr geehrter
Herr Sidler,
anläßlich der genannten Veranstaltung,
an der ich selbst teilnehmen durfte,
möchte ich Ihnen von ganzem Herzen
danken, hat sie doch, angesichts des
überwältigenden Zuschauerzusspruchs
gezeigt, wie groß das
öffentliche
Interesse an der Frage der Grenze
zwischen der Kritik an Israel und dem
Antisemitismus ist. Wenn auch die
Diskussion teilweise an mangelnder
Zuspitzung litt (Bundestagsentschließung
zur BDS-Iniative bzw. Übernahme dieser
Entschließung durch die HRK,
Verweigerung von öffentlic
hen Räumen an
Palästina-Solidaritätsinitiativen),
stellt sie doch insgesamt einen großen
Fortschritt dar. Als Göttinger macht es
mich nicht wenig stolz, dass nach der
Friedenspreisverleihung an die "Jüdische
Stimme" vergangenes Jahr dies die
bemerkenswerteste Manifestation
zivilgesellschaftlichen Engagements in
dieser Frage war. In anderen deutschen
Städten bleibt Menschen und
Vereinigungen, die öffentliche Debatte
über Menschenrechte auch für
Palästinenser*innen führen möchten und
dafür Versammlungsorte suchen, oft nur
der Weg zum Gericht. Hier einen Weg
gewiesen zu haben, der eine Debatte
nicht nur zuläßt sondern auch befördert,
wird als Ihr bleibendes Verdienst
gezählt werden. Umso überzeugender wurde
das Unternehmen noch durch die
anschließende Aufführung von "Vögel",
die so den Bogen zum Thema des Abends schloß.
Ihnen persönlich, sehr geehrte Frau
Mathes, sehr geehrter Herr Sidler, aber
auch allen anderen Mitarbeiter*innen
Ihres Hauses danke ich, nicht zuletzt
für den Imbiß nach Diskussion mit der
Möglichkeit der Vertiefung der
asngesprochenen Themen und
beglückwunsche Sie zum außerordentlichen
Erfolg der Veranstaltung
herzlichst Hartmut Niemann
Wolfgang Pfannekuch an:
Frau Inge Mathes
- Leiterin der DT-Kommunikation
- Deutsches Theater in Göttingen GmbH
19.01.2020 - Sehr geehrte Frau
Mathes,
bitte geben Sie an den Leiter des
Deutschen Theaters Göttingen,
Herrn Erich Sidler, meinen
persönlichen Dank weiter für seine
aufrechte Haltung. Auch Ihnen gilt
mein Dank für die Organisation.
Unsere
Gesellschaft hat dringend mehr
solche Menschen nötig, die Mut und
Rückgrat haben im Bemühen um unsere
grundgesetzlich garantierte, doch in
der politischen und
gesellschaftlichen Realität so sehr
gefährdete Meinungsfreiheit.
Ich habe die
Verleihung des Göttinger
Friedenspreises im Frühjahr 2019 als
sehr beeindruckter Gast „miterlebt“
und weiß um die großen
Schwierigkeiten in deren Vorfeld,
zumal ich auch mit dem Kommentator
der HNA hierüber damals einigen
streitigen Briefwechsel geführt
habe.
Lassen Sie sich
von wahrscheinlich bei Ihnen oder
Herrn Sidler eintreffender
unfreundlicher Kritik nicht
irritieren. Wir haben es dem Leiter
der Jury, Andreas Zumach, der
Jüdischen Stimme und Ihnen wie
vielen anderen aufrechten Mitbürgern
zu verdanken, wenn wir nicht wieder
in gefährliche demokratiefeindliche
„Maulkorb-Zeiten“ zurückfallen.
Als die Jury des Göttinger Friedenspreises im
Frühjahr 2019 den Preis an die »Jüdische Stimme
für gerechten Frieden in Nahost« vergab, löste
dies bundesweit heftige Reaktionen aus, weil die
ausgezeichnete Organisation offen mit der
Kampagne »Boykott, Divestment and Sanctions«
(BDS) sympathisiert. Iris Hefets, Mitglied des
Vorstands der »Jüdischen Stimme«, hatte sich
offen hinter den »BDS-Aufruf der
palästinensischen Zivilgesellschaft« gestellt.
Die FDP in Göttingen, wie auch der Zentralrat
der Juden in Deutschland haben die Stadt, die
Universität und die Sparkasse aufgefordert, sich
von der Verleihung des Preises zu distanzieren.
Aufgrund dieser Intervention haben die Stadt
Göttingen und die Georg-August-Universität
Göttingen beschlossen, die Preisverleihung nicht
in ihren Räumen stattfinden zu lassen. Sie fand
dann in der Galerie Alte Feuerwache statt.
Zurück blieb der Eindruck, der durch die
jüngsten Ereignisse in Halle verstärkt wurde,
dass es dringenden Gesprächsbedarf darüber gibt,
wo die Grenze zwischen Kritik an Israels Politik
und Antisemitismus verläuft. Unserem
Selbstverständnis folgend, dass das Deutsche
Theater Göttingen ein Ort ist, an dem aktuelle
gesellschaftliche Themen differenziert
diskutiert und Haltungen nachvollziehbar
erläutert werden können, laden wir zu einer
Podiumsdiskussion zu dieser Frage ein.
Es diskutierten:
Iris Hefets, Mitglied des Vorstands »Jüdische
Stimme für gerechten Frieden in Nahost« und
Psychoanalytikerin
Konstantin Kuhle, MdB (FDP)
Dr. Meron Mendel, Direktor der Bildungsstätte
Anne Frank in Frankfurt am Main
Prof. Dr. Rita Süssmuth, Präsidentin des
Deutschen Bundestages a.D.
Jürgen Trittin, MdB (Bündnis 90/Die Grünen) und
Mitglied im Auswärtigen Ausschuss
Moderation Dr. Daniel Alexander Schacht,
Journalist
Quelle
Wissenschaft gegen alle
Widrigkeiten: "Wissenschaftler für Palästina"
hält ihre dritte internationale Konferenz ab
Hubert Murray-
16. Januar 2020 - Übersetzt mit DeepL
Dr. Tarek Loubani demonstriert
sein Stethoskop, das von einem 3 D-Drucker
hergestellt wurde, an einem Konferenzteilnehmer.
(Foto: Hubert Murray)
Am Wochenende von Freitag, dem 10. Januar, bis
Sonntag, dem 12. Januar, hielt die 12.
Scientists for Palestine (S4P) ihre dritte
internationale Konferenz ab, dieses Jahr am
Massachusetts Institute of Technology in
Cambridge, Massachusetts. Vor rund 200 Zuhörern
waren dreißig palästinensische Wissenschaftler
als Referenten und Podiumsteilnehmer anwesend,
von denen neun die Reise von Palästina nach
Cambridge angetreten hatten.
Besonders bemerkenswert war die Abwesenheit von
Teilnehmern aus Gaza, denen ein Reisevisum
verweigert worden war (die aber per Video
teilnehmen konnten); und insbesondere die
Abwesenheit von Ubai Aboudi, Direktor des Bisan
Center for Research and Development, einem der
Organisatoren der S4P-Konferenz, der im November
ohne Anklage verhaftet wurde. Aboudi ist ein
US-Bürger und ein führender und hoch angesehener
Pädagoge in Palästina. Bei der
Eröffnungsplenarsitzung erzählte uns seine Frau,
Hind Aboudi, per Video, dass seine Inhaftierung
gerade um weitere 101 Tage verlängert wurde. Bei
ihrem kürzlichen Besuch - der auf nur zwei
Minuten beschränkt war - sah sie ihn neben einem
Gefangenen stehen, dessen Kiefer stark verstellt
war und der offensichtlich gefoltert worden war.
In der letzten Plenarsitzung unterstützte diese
Versammlung von Wissenschaftlern den Antrag,
dass S4P im Namen von Dr. Ubai Aboudi öffentlich
auftreten sollte.
Die Keynote zur Eröffnung der Konferenz war eine
atemberaubend spannende Präsentation "Opening a
new window to the Universe". Perfekt abgestimmt
auf die Zusammenkunft von Ärzten, Medizinern,
Mathematikern, Physikern, Chemikern, Biologen
und einer Vielzahl von (vermutlich) gut
ausgebildeten Laien, von denen nur sehr wenige
Astrophysiker waren, erklärte Nergis Mavalvala
(der das Team leitete, das das
LIGO-Observatorium gebaut hat), wie das "alte"
Fenster zum Universum visuell war, während das
"neue" Fenster aural ist und Kollisionen
nachzeichnet, die sich vor 1,3 Millionen Jahren
ereignet haben.
Auf den Boden der Tatsachen zurückgekommen,
skizzierte die Podiumsdiskussion am Freitagabend
die Probleme, mit denen palästinensische
Wissenschaftler unter israelischer Besatzung
konfrontiert sind, ob sie sich im Westjordanland
und im Gazastreifen, in 48 Palästina, in den
Flüchtlingslagern im Libanon und in Syrien und
in der weiteren Diaspora befinden. Schließungen,
Kontrollpunkte, Reisebeschränkungen, Knappheit
der materiellen Ressourcen, Unterbrechungen der
Wasser- und Stromversorgung und die Knappheit
der Forschungsmittel sind allesamt große
Hindernisse für die Forschung. Marwan Awartani,
ein Mathematiker und jetzt Minister für Bildung
und Hochschulwesen, betonte in seiner
Videoansprache, dass diese Hindernisse, die
Ausdruck der anhaltenden Besetzung sind, im
direkten Gegensatz zur Idee der Universität als
Ort des multikulturellen und multidisziplinären
freien Gedankenaustauschs stehen, insbesondere
im Hinblick auf die Praxis und Entwicklung der
Wissenschaft, die keine nationalen Grenzen
kennt.
In diesem Kontext, gegen die vom israelischen
Staat auferlegten Hindernisse, ist S4P ein
Beispiel für die humanistische Universalität der
wissenschaftlichen und technologischen
Forschung. In den nächsten zwei Tagen hörten wir
vom Nobelpreisträger George Smith (Biochemiker)
und einer Reihe anderer wissenschaftlicher
Führer, die acht der siebzehn palästinensischen
Universitäten vertraten, und demonstrierten eine
breite Palette hochrangiger theoretischer
Arbeiten von der Entomologie bis zur
Hochenergiephysik, Krebsforschung,
Genomforschung und Notfallmedizin, wie sie in
Gaza in den Tagen des Großen Marsches der
Rückkehr praktiziert wurden.
Majd Masharawi aus Gaza zeigte uns per Video
zwei innovative Produkte, die sie entwickelt
hat: GreenCake, Bausteine aus Trümmern von
Gebäuden, die durch Bombardierungen zerstört
wurden; und SunBox, ein kompakter Bausatz aus
Photovoltaik-Paneelen, Batterien und
Beleuchtung, um die ständigen Unterbrechungen
der Stromversorgung zu überwinden, und der in
verschiedenen Größen für die Bezahlbarkeit
entworfen wurde. Saad Dagher, ebenfalls per
Video, sprach über seine Arbeit zur Entwicklung
von Ernährungssouveränität durch Agrarökologie.
Und Dr. Tarek Loubani, ein kanadischer Arzt, der
in Gaza arbeitet und durch sein Glia-Projekt
3-D-Drucke zur Herstellung von Stethoskopen
(Preis $2,81 gegenüber >300 für ein
'echtes'),(...) verwendet. Er bezeichnete
seine Arbeit als bewusst "un-innovativ" und
sagte, sein Hauptziel sei es, medizinische
Grundausrüstung und Versorgungsgüter in Gebieten
mit extremer Ressourcenverknappung - wie Gaza -
bereitzustellen.
Am Sonntag teilten sich die Sitzungen in
Arbeitsgruppen auf, die sich mit Themen wie
Medizin, Informatik, Innovation,
naturwissenschaftliche Ausbildung, Bedingungen
unter der Beschäftigung beschäftigten. In einer
Übung zum Aufbau von Institutionen wurde jede
der Gruppen damit beauftragt, eine Struktur und
eine Agenda für jeden der Themenbereiche zu
entwickeln (wobei eine erhebliche
Komplementarität und Überschneidung möglich war)
und einen Mechanismus zur Förderung des Wissens
und der internationalen Zusammenarbeit zu
entwickeln.
Aus meiner eigenen Perspektive als Architektin,
nicht als Wissenschaftlerin, war ich beeindruckt
von der außerordentlichen Fruchtbarkeit
wissenschaftlicher Arbeit auf hohem Niveau, die
unter sehr schwierigen Bedingungen produziert
wird. Normalerweise gibt es in der Wissenschaft
das Problem der "Übersetzung", die den Übergang
von der theoretischen oder Laborarbeit zur
Umsetzung und Anwendung darstellt. Im besetzten
Palästina steht ein weiterer Übergang an,
nämlich die Übersetzung wissenschaftlicher
Forschung und Technologie aus Palästina in die
Welt, wobei nicht nur die physischen
Hindernisse, sondern auch die intellektuellen
Hürden überwunden werden müssen, die
palästinensischen Wissenschaftlern bei der Suche
nach Patenten für ihre Arbeit in den Weg gelegt
werden, deren Kontrolle in den Händen des
israelischen Staates liegt.
Eine weitere Schlussfolgerung aus diesem
anspruchsvollen und produktiven
Gedankenaustausch ist, dass trotz der politisch
bedingten Entbehrungen, die die
palästinensischen Wissenschaftler (und natürlich
die Bevölkerung insgesamt) ertragen müssen, ein
entsprechender Einfallsreichtum gegen alle
Widerstände durchgesetzt werden kann. In zehn,
zwanzig, dreißig Jahren wird die ganze Welt
unter den Entbehrungen des Klimawandels und der
Ressourcenverknappung leiden. Palästina und
palästinensische Wissenschaftler zeigen uns, wie
wir uns trotz aller Widrigkeiten durchsetzen
können.
Quelle
19. 1. 2020
Abgeschottet und vergessen: Was
Sie über Israels "Feuerzonen" in der
Westbank wissen sollten.
14. Januar 2020 -
Ramzy Baroud - Übersetzt mit DeepL
Eine scheinbar gewöhnliche Geschichte,
die am 7. Januar in der israelischen
Zeitung Haaretz veröffentlicht wurde,
wirft Licht auf ein lange vergessenes,
aber entscheidendes Thema: Israels so
genannte "Feuerzonen" in der Westbank.
"Israel hat das einzige Fahrzeug
beschlagnahmt, das einem medizinischen
Team zur Verfügung steht, das 1.500
Palästinensern, die in einer
israelischen Militärschießzone in der
Westbank leben, Hilfe leistet", so
Haaretz.
Die palästinensische Gemeinde, der der
einzige Zugang zu medizinischer
Versorgung verwehrt wurde, ist Masafer
Yatta, ein winziges palästinensisches
Dorf in den Hügeln von Südhebron.
Masafer Yatta, das in vollständiger und
völliger Isolation vom Rest der
besetzten Westbank existiert, befindet
sich in der "Area C", die den größeren
territorialen Teil, etwa 60%, der
Westbank ausmacht. Dies bedeutet, dass
das Dorf, zusammen mit vielen
palästinensischen Städten, Dörfern und
kleinen, isolierten Gemeinden, unter
vollständiger israelischer
Militärkontrolle steht.
Lassen Sie sich nicht von der
verwirrenden Logik der Osloer Abkommen
täuschen; alle Palästinenser in allen
Teilen des besetzten Westjordanlandes,
Ost-Jerusalems und des belagerten
Gazastreifens stehen ebenfalls unter
israelischer Militärkontrolle.
Doch leider ist der Grad der Kontrolle
für Masafer Yatta und die Bewohner der 'Area
C' so erdrückend, dass jeder Aspekt des
palästinensischen Lebens -
Bewegungsfreiheit, Bildung, Zugang zu
sauberem Wasser usw. - von einem
komplexen System israelischer
Militärverordnungen kontrolliert wird,
die keinerlei Rücksicht auf das
Wohlergehen der belagerten Gemeinden
nehmen.
Es ist daher nicht überraschend, dass
das einzige Fahrzeug von Masafer Yatta,
ein verzweifelter Versuch, eine mobile
Klinik zu bauen, auch in der
Vergangenheit beschlagnahmt und erst
zurückgeholt wurde, nachdem die
verarmten Bewohner gezwungen waren, eine
Geldstrafe an israelische Soldaten zu
zahlen.
Es gibt keine militärische Logik in der
Welt, die die Sperrung des medizinischen
Zugangs zu einer isolierten Gemeinschaft
rational rechtfertigen könnte,
insbesondere wenn eine Besatzungsmacht
wie Israel gemäß der Vierten Genfer
Konvention gesetzlich verpflichtet ist,
den medizinischen Zugang zu Zivilisten,
die in einem besetzten Gebiet leben, zu
gewährleisten.
Es ist nur natürlich, dass sich Masafer
Yatta, wie alle Palästinenser in 'Area
C' und der größeren Westbank, von der
internationalen Gemeinschaft und ihrer
eigenen Quisling-Führung vernachlässigt
- und regelrecht verraten - fühlt.
Aber es gibt noch mehr, was Masafer
Yatta noch einzigartiger macht und ihn
für die unglückliche Bezeichnung als
Bantustan innerhalb eines Bantustans
qualifiziert, da er in einem weitaus
komplexeren Kontrollsystem lebt, als
das, das dem schwarzen Südafrika während
der Ära des Apartheidregimes auferlegt
wurde.
Bald nachdem Israel das Westjordanland,
Ostjerusalem und den Gazastreifen
besetzt hatte, entwickelte es eine
langfristige Strategie, die auf die
dauerhafte Kontrolle der neu besetzten
Gebiete abzielte. Während es einige
Gebiete für die zukünftige Umsiedlung
seiner eigenen Bürger - die jetzt die
extremistische illegale jüdische
Siedlerpopulation im Westjordanland
bilden - auswies, legte es auch große
Teile der besetzten Gebiete als
Sicherheits- und Pufferzonen fest.
Weitaus weniger bekannt ist, dass das
israelische Militär in den 1970er Jahren
etwa 18% der Westbank als "
Schusswaffenzonen " erklärt hat.
Diese “firing zones” waren angeblich als
Trainingsgelände für die Soldaten der
israelischen Besatzungsarmee gedacht -
obwohl die in diesen Regionen gefangenen
Palästinenser oft berichten, dass
innerhalb der " Feuerzonen " wenig oder
keine militärische Ausbildung
stattfindet.
Nach Angaben des Büros für die
Koordinierung der humanitären
Angelegenheiten der Vereinten Nationen
(OCHA) in Palästina gibt es etwa 5.000
Palästinenser, die auf 38 Gemeinden
verteilt sind, die noch immer unter den
schlimmsten Bedingungen in den so
genannten " Schießgebieten " leben.
Die Besatzung von 1967 führte zu einer
massiven Welle ethnischer Säuberungen,
die zur Zwangsumsiedlung von etwa
300.000 Palästinensern aus dem neu
eroberten Gebiet führte. Viele der
verwundbaren Gemeinschaften, die
ethnisch gesäubert wurden, schlossen
palästinensische Beduinen ein, die
weiterhin den Preis für Israels
koloniale Entwürfe im Jordantal, den
Hügeln von Süd-Hebron und anderen Teilen
des besetzten Palästina zahlen.
Diese Verwundbarkeit wird noch dadurch
verstärkt, dass die Palästinensische
Autonomiebehörde (PA) wenig Rücksicht
auf die Palästinenser nimmt, die in
'Gebiet C' leben, die allein dem
israelischen Druck standhalten und sich
ihm widersetzen müssen, wobei sie oft
auf Israels eigenes ungerechtes
Rechtssystem zurückgreifen, um einige
ihrer Grundrechte zurückzugewinnen.
Die Osloer Abkommen, die 1993 zwischen
der palästinensischen Führung und der
israelischen Regierung unterzeichnet
wurden, teilten das Westjordanland in
drei Regionen auf: Gebiet A", das
theoretisch unter der autonomen
palästinensischen Kontrolle steht und
17,7 % der Gesamtgröße des
Westjordanlandes ausmacht; Gebiet B",
das zu 21 % unter der gemeinsamen
Kontrolle von Israel und PA steht, und
Gebiet C", das den Rest des
Westjordanlandes umfasst und unter der
totalen israelischen Kontrolle steht.
Diese Vereinbarung war als vorübergehend
gedacht und sollte 1999 nach Abschluss
der "Endstatusverhandlungen" und der
Unterzeichnung eines umfassenden
Friedensabkommens abgeschlossen werden.
Stattdessen wurde sie zum Status quo
ante.
So unglücklich die Palästinenser, die in
der "Area C" leben, sind diejenigen, die
in der " Schießzone" innerhalb der "Area
C" leben, am meisten betroffen. Laut den
Vereinten Nationen umfasst ihre Not "die
Beschlagnahmung von Eigentum, die Gewalt
der Siedler, die Schikanen durch
Soldaten, Zugangs- und
Bewegungsbeschränkungen und/oder
Wasserknappheit".
Erwartungsgemäß entstanden im Laufe der
Jahre viele illegale jüdische Siedlungen
in diesen "Feuerzonen", ein klares Indiz
dafür, dass diese Gebiete keinerlei
militärischen Zweck haben, sondern eine
israelische juristische Rechtfertigung
dafür sein sollten, fast ein Fünftel der
Westbank für die zukünftige koloniale
Expansion zu konfiszieren.
Im Laufe der Jahre hat Israel alle
verbliebenen Palästinenser in diesen "
Beschussgebieten " ethnisch gesäubert
und nur 5.000 zurückgelassen, die
wahrscheinlich das gleiche Schicksal
erleiden werden, sollte die israelische
Besatzung auf dem gleichen gewaltsamen
Weg weitergehen.
Das macht die Geschichte von Masafer
Yatta zu einem Mikrokosmos der
tragischen und größeren Geschichte aller
Palästinenser. Sie spiegelt auch die
düstere Natur des israelischen
Kolonialismus und der militärischen
Besatzung wider, bei der die besetzten
Palästinenser ihr Land, ihr Wasser, ihre
Bewegungsfreiheit und schließlich sogar
die grundlegendste medizinische
Versorgung verlieren.
Diese harten "Bedingungen tragen zu
einer Zwangsumgebung bei, die Druck auf
die palästinensischen Gemeinden aus
diesen Gebieten ausübt", so die
Vereinten Nationen. Mit anderen
Worten: ethnische Säuberung, die von
Anfang an das strategische Ziel Israels
war.
Quelle
Jordaniens
Abdullah: Israel zwingt den
Palästinensern eine "undenkbare Lösung"
auf.
18. 01. 2020 - Übersetzt
mit DeepL
Jordaniens König Abdullah II. wirft
Israel vor, den Palästinensern "eine
undenkbare Lösung aufzwingen" zu wollen,
während die Hoffnung auf eine von der
internationalen Gemeinschaft
unterstützte Zwei-Staaten-Lösung
schwindet.
In einem Gespräch mit Gesetzgebern im
Europäischen Parlament in Straßburg,
Frankreich, sagt er, dass Israels Bau
von Siedlungen im Westjordanland und die
Missachtung des internationalen Rechts"
als ein Staat, der seiner Nachbarschaft
den Rücken kehrt und die Spaltung
zwischen den Völkern und
Glaubensrichtungen weltweit fortsetzt",
zusammengefasst werden könnten. Der
jordanische Monarch trägt den vererbten
Titel des "Hüters" heiliger muslimischer
und christlicher Stätten in Jerusalem.
Quelle
Sie
haben uns jahrelang durch
die ehrliche und genaue Berichterstattung
begleitet. Zum Glück hat die
Zivilgesellschaft ihre eigenen
Medien. "Das Palästina Portal"
ist seit über 17 Jahren eines dieser
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Es
wird viel Arbeit in die Erstellung
der täglichen Aktualisierung investiert.
Um diese unabhängige Stimme weiter
existieren zu lassen.
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