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Das Projekt "TENT OF NATIONS" - "ZELT DER VÖLKER" des palästinensischen Christen Daoud Nassar

 

Juristische Auseinandersetzungen um den Familienbesitz der Familie Daoud Nasser

 

Die juristische Auseinandersetzung bezüglich der Frage, wem das Land gehört, begann 1991, als die Zivilabteilung der Militärbehörde das ganze Areal,  einschließlich des Familienbesitzes, als Staatsland deklarierte. Das Einzige, was von dieser Deklaration ausgenommen wurde, war das Wohnhaus der Familie Nassar und der dazugehörige Garten.

Die Familie Nassar wandte sich an den Militär Gerichtshof. Nach elfjährigem Kampf mit diesem, wurde der Familie 2002 mitgeteilt,  dass ihre Anfrage erfolglos sei und das Land annektiert würde. 

Daraufhin wandte sich die Familie Nassar an den Obersten Gerichtshof von Israel , der 2007 entschied, dass die Familie die Möglichkeit hätte,  ihre Landregistrierung zu erneuern, was im Endeffekt bedeutete: Das ganze Land könne erst als Privatbesitz anerkannt werden nach einer Neuregistrierung, das ist aber auch eine indirekte Anerkennung der Familienbesitzes vom Oberstengericht.

So wurden die Dokumente 2007 der israelische Militärbehörde zwecks Registrierung zugestellt.

 

 Im Mai 2014 zerstörten israelische Bulldozer Hunderte von Obstbäumen auf dem Farmgelände. Nach einer erneuten Anrufung des Obersten Gerichtshofes ,verfügte dieser eine Unterlassung gegen diese Abholzung und bat die Militärbehörde, auf dieses Ersuchen zu antworten. Die Abholzung war ohne  Berücksichtigung der Entscheidung des Gerichts von 2007 geschehen.

Die Militärbehörde gab zur Kenntnis, dass ihnen keine Verfügung vorgelegen hätte und dass sie deshalb von einer Nichtregistrierung des Landes ausgegangen sei.

Der Gerichtshof räumte der Familie Nassar daraufhin eine Frist von 90 Tagen ein, um ihr Land erneut registrieren zu lassen. Die Familie wurde seitens des Gerichtshofes dazu aufgefordert, die entsprechenden Dokumente bis zum 20.04.2015 einzureichen, was sie am 19.04.2015 tat. Seitdem sind der Familie keine weiteren Nachrichten bezüglich der Wiederaufnahme des Registrierungsprozesses zugestellt worden.
 

Hindernisse,  um die Farm wiederaufzubauen:

 - ToN  sowie sämtliche Gebiete in Zone C haben keinen Zugang zu Elektrizität,  fließendem Wasser und Baugenehmigungen.

- ToN hat verschiedentlich Baustoppanordungen erhalten, Evakuierungsanordnungen für Bäume, Zerstörungsanordnungen für Gebäude,  Zelte, Tierunterkünfte, Schlafräume und Wasserzisternen.

- Obwohl die Familie immer wieder Widerspruch eingelegt und Genehmigungen für Gebäude angefragt hat, wurden alle Genehmigungen ohne Angabe von Gründen verweigert.

2012, nachdem weitere Anträge für Baugenehmigungen gestellt worden waren,  wurde seitens der Militärbehörde verfügt, dass keine Genehmigungen erteilt werden könnten, solange seitens der Familie kein Masterplan vorläge, der Aufschluss gäbe über alle geplanten Gebäude des Geländes, sowie einen Gesamtplan für die Zukunft.

Im Februar 2013 legte die Familie den angefragten Gesamtplan vor,  der auch das Konzept für eine Schule und ein Umweltzentrum enthielt. Die Schule solle vor allem Methoden des ökologischen Landbaus vermitteln sowie Fragestellungen zu Umwelt und einem verantwortlichem Umgang mit dieser Erde überhaupt. Basis hierfür sei der christliche Glaube, in dem die Familie Nassar sich sehr verwurzelt weiß. Auf dieser Grundlage wurde der Plan für diese Schule sehr offen und eingehend beschrieben,  ebenso wie bereits vorhandene Strukturen,  die zielführend sind für die Umsetzung dieses Plans.

 

Im April 2006 wies die Militärverwaltung sowohl die Beschwerde bezüglich des Abrisses als auch den Antrag zur Gründung eines Bildungszentrums zurück. Als Gründe gab man an, dass die Familie den Besitzanspruch auf das Gebiet nicht nachweisen könne, dass eine Schule in der Region nicht gebraucht würde und dass die Baupläne der aktuellen israelischen Politik bezüglich der besetzten Gebiete zuwider liefen. Allerdings erteilten die israelischen Behörden zur selben Zeit die Erlaubnis, auf dem an die Farm angrenzenden Gebiet eine neue Yeshiva Schule (Hochschule zum Studium der Tora und des Talmud) zu errichten. Der Anwalt der Familie, Sani Khoury, reichte beim Obersten Gericht Beschwerde ein. Dies verpflichtete die israelische Militärbehörde dazu, bis zum 21. April 2016  zu erklären, warum die Baugenehmigung abgelehnt worden war. Die Frist wurde von der Militärverwaltung zunächst bis zum 21. Juli, dann bis zum 21. Oktober verlängert.

 

Unabhängig von dieser Frist erhielt die Familie Nassar am 5. November 2015 zwei weitere Abrissverfügungen für landwirtschaftliche Einrichtungen. Die Überraschung war groß, denn die beiden Einrichtungen waren in dem 2013 vorgelegten Plan bereits erwähnt worden. Familie Nassar legte im Dezember 2015 beim Militärausschuss Beschwerde ein: Die Genehmigung für die beiden Gebäude habe man bereits angefragt und auch in dem Plan von 2013 seien die Einrichtungen erwähnt. All das stimme mit dem Gesetz überein. Im Oktober 2016 wies das Militär die Beschwerde zurück. Als Grund wurde angegeben, dass das Militär keine Genehmigung für die Einrichtungen erteilen könne, solange der Besitz der Familie nicht nochmal offiziell nach GPS-Standards registriert worden war. Das Militär gab zu, dass die Familie einen entsprechenden Antrag zur Registrierung ihres Landes nach GPS-Standards eingereicht habe. Allerdings brauche die für die Landregistrierung zuständige Behörde oft Jahre für die Bearbeitung palästinensischer Anträge und dafür reiche die Zeit nicht, weshalb man den Antrag auf Genehmigung für die landwirtschaftlichen Einrichtungen ablehne.

 

Diese Entscheidung ist in unseren Augen extrem unfair, da de facto die Ineffizienz einer Militärbehörde – der Behörde für Landregistrierung – einer anderen Militärbehörde – der Bauaufsichtsbehörde – als Entschuldigung dient, jemandes Eigentum zu zerstören! Die Tatsache, dass die Behörde für Landregistrierung Anfragen nicht in entsprechender Zeit nachkommt, wird als Grund für eine Abrissgenehmigung auf dem Gelände der Familie Nassar angeführt.

 

Am 1. November 2016 reichte der Anwalt der Familie Sani Khoury beim Obersten Gericht einen Antrag auf einstweilige Verfügung ein. Das Gericht gab diesem Antrag am 7. November statt. Das Militär kann somit die landwirtschaftlichen Einrichtungen nicht abreißen, solange der Fall noch vor Gericht ist. Die Militärbehörde muss nun bis zum 6. Januar 2017 erklären, warum unsere bisherigen Anfragen auf Baugenehmigung von Seiten des Staats abgelehnt worden waren. Dies stellt eine große Erleichterung für uns dar aber es ist noch nicht zu Ende.

 

Wir warten außerdem noch immer auf die zum 21. Oktober fällige Erklärung seitens des Militärs zur Ablehnung unseres Antrags auf Baugenehmigung.

 

 

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