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2017 - Bundesregierung beschließt einheitliche Antisemitismus-Definition
 


 

19. 9. 2017 - Kabinettsbeschluss zu Antisemitismus ist nur ein erster Schritt  -  Zu Berichten, die Bundesregierung beschließe im Kabinett heute die Übernahme der Arbeitsdefinition der International Holocaust Remembrance (IHRA) zu Antisemitismus, erklärt Volker Beck, Berichterstatter Antisemitismus und Vorsitzender der deutsch-israelischen Parlamentariergruppe:

„Ich begrüße die Übernahme der Arbeitsdefinition der IHRA durch die Bundesregierung. Dies ist ein erster Schritt zur Umsetzung der Empfehlungen der Unabhängigen Expertenkommission Antisemitismus. Jetzt müssen die nächsten Schritte, Bund-Länder-Kommission und ein Antisemitismus-Beauftragter nach Vorbild der EU-Kommission, folgen. >>>
 


Bundeskabinett beschließt Definition von Antisemitismus
Donnerstag, 21. September 2017 09:13


Die Bundesregierung hat am Mittwoch die von der International Holocaust Remembrance Alliance (IHRA) vorgelegte einheitliche Arbeitsdefinition von Antisemitismus beschlossen und folgt damit der Empfehlung des Unabhängigen Expertenkreises Antisemitismus. Dazu erklärt der Vorsitzende der Arbeitsgruppe Menschenrechte und humanitäre Hilfe der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Michael Brand:

„Der Beschluss des Bundeskabinetts ist ein klares Bekenntnis unseres Landes, Antisemitismus in keiner Form zu dulden oder zu tolerieren. Deutschland setzt sich nach innen wie nach außen für eine differenzierte Auslegung des Begriffes ein, der dieses menschenverachtende Phänomen beschreibt.

Es ist besorgniserregend, dass antisemitische Vorurteile zunehmend offener geäußert werden, gerade solche, die sich auf den Staat Israel als jüdisches Kollektiv beziehen. Das darf uns nicht ruhen lassen, weder auf nationaler noch auf internationaler Ebene. Darum treten wir jeder Form von Antisemitismus mit aller Entschlossenheit entgegen. Dazu braucht es die tatkräftige Unterstützung von Opfern ebenso wie verstärkte Bildungs- und Aufklärungsarbeit in Schulen wie in der Erwachsenenbildung.“

Hintergrund:

Die Begriffsbestimmung wurde im Mai 2016 von den 31 Mitgliedstaaten der IRHA verabschiedet. Israel, Großbritannien, Österreich und Rumänien stimmten der Definition bereits zu. Sie lautet: „Antisemitismus ist eine bestimmte Wahrnehmung von Juden, die sich als Hass gegenüber Juden ausdrücken kann. Der Antisemitismus richtet sich in Wort oder Tat gegen jüdische oder nicht-jüdische Einzelpersonen und/oder deren Eigentum, sowie gegen jüdische Gemeindeinstitutionen oder religiöse Einrichtungen.“

Mit der Arbeitsdefinition wird das Ziel verfolgt, Antisemitismus möglichst früh zu erkennen, um ihn entschlossen bekämpfen zu können. Sie soll insbesondere in der Schul- und Erwachsenenbildung sowie in der Justiz und der Exekutive verwendet werden. 
Freigegeben in Berlin     Quelle 
 

 

Bundesregierung beschließt einheitliche Antisemitismus-Definition - In Deutschland ist künftig eine international ausgearbeitete Definition von Antisemitismus gültig. Dadurch soll die Strafverfolgung vereinfacht werden. - 20. September 2017 -  Quelle: ZEIT ONLINE

Die Bundesregierung hat beschlossen, sich der internationalen Definition von Antisemitismus anzuschließen. Dadurch soll erreicht werden, verschiedene Ausprägungen von Antisemitismus möglichst früh zu erkennen und zu bekämpfen. Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) stellte die Arbeitsdefinition gemeinsam mit Außenminister Sigmar Gabriel (SPD) in der Ministerrunde vor. "Wir Deutschen sind besonders wachsam, wenn Antisemitismus in unserem Land um sich zu greifen droht", sagte de Maizière.

Die Definition beruht auf Arbeiten der Internationalen Allianz für Holocaust-Gedenken (IHRA). Sie lautet: "Antisemitismus ist eine bestimmte Wahrnehmung von Juden, die sich als Hass gegenüber Juden ausdrücken kann. Der Antisemitismus richtet sich in Wort oder Tat gegen jüdische oder nicht-jüdische Einzelpersonen und/oder deren Eigentum, sowie gegen jüdische Gemeindeinstitutionen oder religiöse Einrichtungen."  >>>

 

IMMER NOCH EINE MÖGLICHKEIT ANTISEMITISMUS ZU ERFINDEN

"Antisemitismus im Gewand vermeintlicher Israelkritik gilt es ebenso zu bekämpfen wie die alten Vorurteile gegenüber Juden", sagte der Präsident des Zentralrats, Josef Schuster.


 

Quelle http://dipbt.bundestag.de/doc/btd/18/127/1812784.pdf

Deutscher Bundestag 18. Wahlperiode   - Drucksache 18/12784 - 20.06.2017

Antrag der Abgeordneten Volker Beck (Köln), Monika Lazar, Luise Amtsberg, Marieluise Beck, Katja Dörner, Kai Gehring, Katja Keul, Sven-Christian Kindler, Renate Künast, lrene Mihalic, Özcan Mutlu, Dr. Konstantin von Notz, Corinna Rüffer, Ulle Schauws, Hans-Christian Ströbele und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Antisemitismus entschlossen bekämpfen - Der Bundestag wolle beschließen:

1.      Der Deutsche Bundestag stellt fest: Antisemitismus ist in einer freiheitlich-demokratischen Gesellschaft nicht hinnehmbar. Es ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, Antisemitismus zu bekämpfen, und nicht nur die von Jüdinnen und Juden. Antisemitismus ist ein Problem, das die gesamte Gesellschaft angeht und nur durch gemeinsame Anstrengungen von Staat, Organisati­onen, der Zivilgesellschaft und jeder einzelnen Bürgerin und jedem einzelnen Bürger nachhaltig angegangen und bekämpft werden kann. Mit Blick auf die deutsche Ge­schichte, die Vertreibung und millionenfache Ermordung von deutschen und anderen europäischen Jüdinnen und Juden während der Shoa, aber auch auf die aktuellen Zah­len zu antisemitischen Einstellungen sowie verbaler und tätlicher Gewalt ist es unser aller Verantwortung, Aufgabe und Verpflichtung, gegen Antisemitismus in seinen ver­schiedenen Erscheinungsformen entschieden vorzugehen und ihn entschlossen zu be­kämpfen.

Am 24. April 2017 hat der vom Deutschen Bundestag eingesetzte Expertenkreis Anti­semitismus seinen Bericht vorgelegt (Bundestagsdrucksache 18/11970). Neben der Aktualisierung der Ergebnisse, die der erste Unabhängige Expertenkreis Antisemitis­mus im November 2011 als erste Bestandsaufnahme zum Antisemitismus in Deutsch­land vorgelegt hat, wurden im zweiten Bericht die Perspektive der Betroffenen, erste Erkenntnisse zu möglichem Antisemitismus unter Geflüchteten und Entwicklungen im Internet und sozialen Medien in den Blick genommen.

Der Bericht macht deutlich, dass Antisemitismus in weiten Teilen der Gesellschaft verbreitet ist und antisemitische Straftaten weiterhin zur traurigen Realität Deutsch­lands zählen. Zugleich macht der Bericht deutlich, welchen Handlungsbedarf es seitens der Politik, der Strafverfolgungsbehörden, im Bildungsbereich, der Zivilgesell­schaft und der Präventionsarbeit gibt, um Antisemitismus nachhaltig zu bekämpfen, antisemitischen Einstellungen vorzubeugen und Betroffene zu unterstützen.

Der Deutsche Bundestag nimmt mit diesem Antrag die Forderungen und Handlungs­empfehlungen des Unabhängigen Expertenkreises Antisemitismus als Grundlage, um Antisemitismus auf allen Ebenen entschlossener zu bekämpfen und vorzubeugen.


 

Drucksache 18/12784 -2- Deutscher Bundestag - 18. Wahlperiode

Für die konsequente Erfassung, Ahndung und Prävention ist eine einheitliche Arbeits­definition von Antisemitismus wichtig. Diese dient als Grundlage zur Beurteilung an­tisemitischer Taten, sowohl bei Strafverfolgungsbehörden als auch in der Reflektion von Bildungsprogrammen und Präventionsmaßnahmen. Die vielfältigen Erschei­nungs- und Ideologieformen von Antisemitismus müssen sich in der einheitlichen De­finition widerspiegeln, auch wenn Definitionen - wie im Bericht des Unabhängigen Expertenkreises beschrieben - immer nur Annäherungen an das Phänomen sein kön­nen. Die International Holocaust Remembrance Alliance (IHRA) hat 2016 eine Defi­nition zu Antisemitismus formuliert, die mittlerweile von Großbritannien und Öster­reich angenommen wurde. Zentrales Ziel des Vorsitzes der Bundesrepublik Deutsch­land bei der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) war, dass diese Definition in allen Mitgliedstaaten angenommen wird. Anders als in Groß­britannien und Österreich wurde diese Definition aber bisher nicht im Inneren über­nommen, was zu einer fehlenden Konsistenz bei der Bekämpfung und Prävention von Antisemitismus führt.

Der Unabhängige Expertenkreis Antisemitismus hat in seinem umfangreichen Bericht konkrete Forderungen und Handlungsempfehlungen formuliert, die zu einer Verbes­serung der Bekämpfung und Prävention von Antisemitismus in Deutschland führen können und einen Schwerpunkt auf Maßnahmen legen, die auf Bundesebene umge­setzt werden können. Die Forderungen und Handlungsempfehlungen weisen auf Schwachstellen in der Bekämpfung und Prävention von Antisemitismus in Deutsch­land hin und sollten angesichts der hohen antisemitischen Einstellungen und Straftaten als Grundlage für Verbesserungen genommen werden.

II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,

1.         die Definition der IHRA zu Antisemitismus auf Bundes- und Landesebene anzu­nehmen und damit eine Konsistenz staatlicher Behörden in der Bewertung und Beurteilung von Antisemitismus herzustellen;

2.         die zentralen Forderungen des Unabhängigen Expertenkreises Antisemitismus bis zum Jahresende 2017 umzusetzen bzw. mit der Umsetzung zu beginnen:

a)         Berufung einer/eines Antisemitismusbeauftragten und Verstetigung eines unabhängigen Expertinnen- und Expertenkreises;

b)         konsequente Erfassung, Veröffentlichung und Ahndung antisemitischer

Straftaten;

c)         dauerhafte Förderung von Trägem der Antisemitismusprävention;

d)         Schaffung einer ständigen Bund-Länder-Kommission;

e)         langfristig angelegte Forschungsförderung zum Antisemitismus;

3.         dem Deutschen Bundestag bis September 2018 einen Bericht über den Stand der Beurteilung oder Umsetzung der Handlungsempfehlungen des Unabhängigen Expertinnen- und Expertenkreiseses Antisemitismus durch Bund und Länder vor­zulegen.

III. Der Deutsche Bundestag verpflichtet sich,

jeder Form des Judenhasses und des Antisemitismus schon im Entstehen in aller Konsequenz entschlossen entgegenzutreten. Wir sind dankbar für das vielfältige jüdische Leben und die erneute Verwurzelung jüdischer Kultur in Deutschland. Ein starkes und vielfältiges Judentum bereichert das Zusammenleben und festigt den Zusammenhalt in Deutschland und Europa.

Berlin, den 20. Juni 2017
Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

 

Begründung

1. und 11.1:

Die Antisemitismusdefinition der IHRA, www.holocaustremembrance.com/sites/default/files/press _release _ document_antisemitism.pdf ) lautet: ,,Antisemitismus ist eine bestimmte Wahrnehmung von Juden, die im Hass auf Juden Ausdruck finden kann. Rhetorische und physische Manifestationen von Antisemitismus richten sich gegen jüdische oder nicht-jüdische Individuen und/oder ihr Eigentum, gegen Institutionen jüdischer Gemeinden und religiöse Einrichtungen."

II.2a- e

Dies sind die zentralen Forderungen des Unabhängigen Expertenkreises Antisemitismus (Bundestagsdrucksache 18/11970, S. 14 f.).

1. und II.2a - e

Das Europäische Parlament hat am 1. Juni 2017 in einem Entschließungsantrag der Fraktionen EVP, SD und ALDE Forderungen zur Umsetzung von Maßnahmen zur besseren Vorbeugung und Bekämpfung von Antisemi­tismus in den EU-Mitgliedstaaten gestellt (B8-0383/2017). Zentrale Forderungen decken sich mit denen des Unabhängigen Expertenkreises Antisemitismus, u. a. die Annahme der Antisemitismusdefinition der IHRA (Ziffer 2), die Berufung eines Koordinators zur Bekämpfung von Antisemitismus (Ziffer 5), die finanzielle Unterstüt­zung für zivilgesellschaftliche Organisationen und Bildungsträger (Ziffer 7) und die Einführung eines „umfas­senden und effizienten Systems für die systematische Sammlung zuverlässiger, relevanter und vergleichbarer Daten" (Ziffer 12).

Vergleiche auch Abgeordnetenhaus von Berlin, Drucksache 18/0272.

 

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