Nicht die offizielle Homepage von Gerd Buurmann
 

Gerd Buurmann - Sein Umgang mit der Rechtsprechung
Sein fehlendes Unrechtbewusstsein
 

Dieser Gerd Buurmann hat keine Probleme damit, andersdenkende auf das übelste zu verleumdend und dem Leser zu suggerieren, sie seien Antisemiten, seit neuestem, um das zu steigern, Nazis. Das alles geschieht ohne Niveau und Respekt vor dem andersdenkenden. Gleichzeitig präsentiert er sich in vielen Beiträgen als angebliche moralische Instanz.

Es steigert sich bei ihm soweit, dass er, nachdem seine verleumderischen Klagen gegen Walter Herrmann (Kölner Klagemauer) abgelehnt wurden er die staatlichen Organe, Staatsanwaltschaft, Polizeit, Gericht in die Nähe des Antisemitismus stellte, ihnen unterstellt sie fördern ihn.

Die theatralischen, demagogischen, verhetzenden Texte des Gerd Buurmann sind mehr als durchschaubar und so eignet er sich vorzüglich um das "Jagdverhalten" der falschen Freunde" Israels - die jedes Unrecht decken - vorzuführen, zu dokumentieren.

Selbst nachdem die Staatsanwaltschaft die Klagen abgewiesen hat, diffamiert er Walter Herrmann weiter, so als wenn es nun nicht inzwischen eine Rechtsentscheidung gegeben hätte. Indirekt unterstellte er den Kölner Rechtsorganen antisemitische Handlungen.

Nachdem alle Klagen und Beschwerden abgewiesen wurden  fiel Gerd Buurmann über unsere Rechtsorgane her:

Dämonisierend begleitete er das alles auf seinen Internetseiten.

 

Über die Staatsanwaltschaft schrieb er:

Kölner Staatsanwaltschaft legitimiert Judenhass | Tapfer im Nirgendwo
 

Man muss nicht mal ein durchschnittlich begabter Mensch sein, auch unterdurchschnittlich begabte Menschen erkennen sofort, dass die Karikatur antisemitisch ist. Nur geistig vollkommen unzurechnungsfähige Vollpfosten können dies anders sehen, aber eben jene Maximalspinner wurden nun von der Kölner Staatsanwaltschaft zum Kölner Durchschnitt erklärt.
 

Die Kölner Staatsanwaltschaft hat entschieden und dadurch eine deutsche Legitimation für Judenhass gefunden.
 

Da hat es die Kölner Staatsanwaltschaft den Judenhassern in Deutschland wahrlich leicht gemacht. Von nun an müssen sie nur noch sämtliche Karikaturen aus der nationalsozilistischen Hetzschrift “Der Stürmer” durch Photoshop jagen, die Nase etwas retuschieren und schon können sie die alte Hetzte als Nazi-Propaganda light mit staatsanwaltschaftlichem Segen unter die heutige Gesellschaft werfen. Quelle: Kein Jude ohne Krummnase | Tapfer im Nirgendwo


Bevor Sie sich nun aber ein Beispiel an der Staatsanwältin nehmen und zur Gewalt greifen, weil Sie glauben, sie hätte dazu aufgerufen, möchte ich betonen, dass es absolut nicht in meinem Sinne ist und meinem Rechtsempfinden sogar massiv widerspricht, Gewalt zu üben und dass es nur eine mögliche aber falsche Interpretation der Worte der Staatsanwältin sein könnte.


Die Kölner Staatsanwaltschaft hat entschieden, dass eine Karikatur aus dem Naziblatt Stürmer von der Meinungsfreiheit gedeckt ist, wenn der Jude auf der Karikatur als Israeli gesehen werden kann. In

Der Kölner Staatsanwaltschaft ist es somit zu verdanken, dass Antisemitismus in Deutschland ein juristisches Schlupfloch gefunden hat. Jede Form der brutalen Judenhetze ist erlaubt, solange nur die Möglichkeit besteht, man könne annehmen, dass es sich bei dem diffamierten Juden um einen Israeli handelt.  Quelle: Kein Jude ohne Krummnase | Tapfer im Nirgendwo
 

Findet die Kölner Staatsanwaltschaft es etwa anstößig, dass ich kein Christ bin? Darf nur ein Christ über die Beleidigung und die Verhetzung des Nächsten empört sein und Anzeige erheben? Oder bin ich der Kölner Staatsanwaltschaft nicht koscher genug, weil ich nicht das Nürnberger Gütesiegel “Jude” trage und meine Betroffenheit nur mit diesem Siegel von Wert wäre.
 

Für’s Ermorden hat man Juden einst nach Polen gebracht, für’s Beleidigen verortet man sie heute nach Israel. Sobald ein Jude Israel ist, gibt ihn die Kölner Staatsanwaltschaft zum Abschuss frei. Auch das hat Tradition in Deutschland, mussten doch im Nationalsozialismus ab dem 17. August 1938 alle jüdischen Männer in Deutschland den Zweitnamen Israel annehmen.

Die Kölner Staatsanwaltschaft hat entschieden: Das Banner “Die Juden sind unser Unglück” darf wieder vor dem Kölner Dom entrollt werden, wenn man nur das Wort “Jude” mit dem Wort “Israel” austauscht:

So wie einst für Nazis eine Synagoge eine Provokation darstellte, so argumentiert heute die Bochumer Staatsanwältin, die Gruppe um die Studentin hätte die antiisraelische Demonstration mit der Israel-Fahne „provoziert“.
 

Der M.C. des Judenhasses ist zurück: Walter Herrmann hat seine Anti-Israel-Wand wieder vor dem Kölner Dom aufgebaut – diesmal sogar mit staatsanwaltschaftlicher Erlaubnis. Quelle: Kein Jude ohne Krummnase | Tapfer im Nirgendwo

Die Kölner Staatsanwaltschaft hat offensichtlich noch nicht genug gesehen. Sie will mehr! Deshalb gibt sie Walter Herrmann weiterhin die Möglichkeit, seinen Judenhass auf einer der meistbesuchten Stellen Deutschlands zu verbreiten, Quelle: Kein Jude ohne Krummnase | Tapfer im Nirgendwo


 

Über Gericht + Richter schreib er:

Das wäre fatal, denn ein deutsches Gericht, das bestimmt, was der Durchschnitt ist, selbst, wenn sich dieser Durchschnitt nicht mit der Realität deckt, ein deutsches Gericht, das die Werte und Normen des “gesunden deutschen Volksempfindens” festlegt, reiht sich in eine sehr unrühmliche deutsche Tradition ein.
 

In einem Land, in dem Hass auf Israel als Meinungsfreiheit durchgeht, kann es nicht verwundern, wenn ein Mensch, der eine Israelfahne zeigt, von einem deutschen Gericht zu € 300,- Strafe verurteilt wird, weil er damit die Sicherheit gefährdet – so geschehen im September 2009 in Bochum.
 

(...) So weit sind wir schon in Deutschland: Wer die Israelfahne zeigt, wird dafür von deutschen Gerichten und der deutschen Polizei bestraft, wer jedoch Israel als Kindermörder bezeichnet, genießt den vollen Schutz deutscher Gerichtsbarkeit. Quelle
 

Jüdische Würde wird somit in Deutschland bestraft, während der Hass auf Juden unter dem Hinweis auf die Freiheit geschützt wird. Was ist das nur für eine Freiheit, die den Hass auf Juden fördert, aber die Würde der Juden unterdrückt? Müssen denn Juden in Deutschland erst millitant und gewalttätig werden,
 

Die Richterin hielt den Angeklagten sogar vor: „Das war keine ungefährliche Situation, die Sie geschaffen haben.“ Ach so, so wie es von den Juden vor dem 9. November 1938 auch eine nicht ungefährliche Situation gewesen war, sich überhaupt auf deutschem Boden nieder zu lassen. Kein Wunder also, dass die Juden und Jüdinnen damals für die Kosten der Zerstörungen der Pogromnacht selbst aufkommen mussten, nicht wahr verehrte Richterin?


 

Über die Polizei schrieb er:

In einem solchen Land verwundert es auch nicht, dass die Polizei, wenn ein wildgewordener Mob Steine auf eine Israelfahne an einem Fenster einer privaten Wohnung wirft, nicht etwa dem Mob Einhalt gebietet, sondern die private Wohnung stürmt, um die Israelfahne zu entfernen so geschehen im Januar 2009 in Duisburg.

So weit sind wir schon in Deutschland: Wer die Israelfahne zeigt, wird dafür von deutschen Gerichten und der deutschen Polizei bestraft, wer jedoch Israel als Kindermörder bezeichnet, genießt den vollen Schutz deutscher Gerichtsbarkeit. Quelle

Die “Botschaft des Hass” ist die einzige Institution in ganz Köln, die die öffentlichen Laternen und Schilder vor dem Kölner Dom als Halterungen für ihre Propaganda nutzen darf. Das darf sonst kein Verein, kein Theater, keine Organisation und keine Partei! Das darf unter Unterstützung der Kölner Polizei nun die “Botschaft des Hass”.

 

 
 
 

 

Da Gerd Buurmann gerne Gesetzestexte veröffentlicht, ohne sie zu verstehen und auch auf sich zu beziehen, hier ein Hinweis für ihn:

 

§ 145d StGB Vortäuschen einer Straftat

(1) Wer wider besseres Wissen einer Behörde oder einer zur Entgegennahme von Anzeigen zuständigen Stelle vortäuscht, 1. dass eine rechtswidrige Tat begangen worden sei oder 2. dass die Verwirklichung einer der in § 126 Abs. 1 genannten rechtswidrigen Taten bevorstehe, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in § 164, § 258 oder § 258a mit Strafe bedroht ist.
(2) Ebenso wird bestraft, wer wider besseres Wissen eine der in Absatz 1 bezeichneten Stellen über den Beteiligten 1. an einer rechtswidrigen Tat oder 2. an einer bevorstehenden, in § 126 Abs. 1 genannten rechtswidrigen Tat zu täuschen sucht.


 

§ 164 StGB Falsche Verdächtigung

(1) Wer einen anderen bei einer Behörde oder einem zur Entgegennahme von Anzeigen zuständigen Amtsträger oder militärischen Vorgesetzten oder öffentlich wider besseres Wissen einer rechtswidrigen Tat oder der Verletzung einer Dienstpflicht in der Absicht verdächtigt, ein behördliches Verfahren oder andere behördliche Maßnahmen gegen ihn herbeizuführen oder fortdauern zu lassen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer in gleicher Absicht bei einer der in Absatz 1 bezeichneten Stellen oder öffentlich über einen anderen wider besseres Wissen eine sonstige Behauptung tatsächlicher Art aufstellt, die geeignet ist, ein behördliches Verfahren oder andere behördliche Maßnahmen gegen ihn herbeizuführen oder fortdauern zu lassen.

Im übrigen, vielleicht kann das jemand diesem Gerd Buurmann mal verdeutlichen.

Wer andersdenkende als Antisemiten und Nazis diffamiert ist der eigentliche Volksverhetzer.
Gerd Buurmann beweist es seit Jahren.

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