Kurzbericht einer
Prozessbeobachterin
Verhandlung
Broder/Arendt am 6.11.2007
in Berlin
„Das Recht zu
beleidigen“,
zitiert Herrenreiter
Henryk M. Broder den
britischen Darsteller des
Mr. Bean, sei „sehr viel
wichtiger, als das Recht,
nicht beleidigt zu werden“.
Ein Recht, das Henryk Modes
Broder für sich selbst in
Anspruch nimmt, ohne es
anderen zuzugestehen!
Erhard Arendt hat
künstlerisch mit Hilfe einer
Textlink- und Bildcollage
ein zweites, Gesicht des
Herrn Broder präsentiert.
Aus vielen kleinen
Einzelbildern (Kleinzitaten)
hat er ein neues Bild
entstehen lassen. Fair,
man hat er nicht über
Pöbeleien, Diffamierungen
und unflätigen
Sprachgebrauch des H. M.
Broder geschrieben, sondern
ihm nur ein Podium gegeben,
sich selbst darzustellen!
Allerdings wurde Herrn Herrn
Arendt in der Verhandlung
deshalb vorgeworfen, dies
seien Schmähungen! Weiterhin
wurde ihm vorgeworfen, er
habe die Broderschen Zitate
nicht in einen eigenen
Kontext gestellt. Dabei
hatte der Künstler erreicht,
dass Herr Broder sich selbst
mit seinen eigenen Worten
diffamiert. Geschmäht hatte
Broder, dieses wurde
aufgezeigt. Was ist daran
strafwürdig? Wäre ein
eigener Kontext von Herrn
Arendt besser vertretbar und
wie müsste er verfasst
werden, damit Herr Broder
keinen Anstoß daran nehmen
könnte und das zweite
Gesicht trotzdem glaubwürdig
wäre?
Herr Broder war nicht
erschienen, er ließ sich
durch zwei Rechtsanwälte
vertreten. Eine kleine
Gruppe von Anhängern des
Palästina Portals hatte
wenig Verständnis für diesen
Verlauf des Prozesses.
Schon in den einführenden
Worten des Richters Scholz
wurde die Tendenz des
Urteils erkennbar. Er sah
Verletzungen durch
Schmähungen des
Urheberrechtes und
begründete das damit, dass
die Texte zusammenhanglos
und die Form der Kurzzitate
sprengend präsentiert
wurden.
Als Beispiel wurde die
Karikatur des Hamsterrades
angeführt: Broder hatte
Elfriede Jellinek im
Hamsterrad auf einer seiner
Internetseiten karikiert.
Arendt hatte daraufhin
Broder ins Hamsterrad
gesetzt und ins Netz
gestellt, ohne einen
erklärenden Kommentar zu
schreiben! Frau Jellinek
hatte Herrn Broder nicht
verklagt, im Gegensatz zu
Herrn Broder, der die
Darstellung seiner Person in
diesem Zusammenhang als
Beleidigung ansieht!
Warum E. Arendt mündlich
geladen wurde, ist nicht
erkennbar. Seine Einwände
wurden nicht berücksichtigt.
Seine künstlerischen
Collagen und
Textzusammenstellungen
konnte er nur im Ansatz
erklären. Denn die
Zielrichtung schien auch den
übrigen Prozessbeobachtern
vorher festgelegt zu sein.
Die Einseitigkeit der
Sympathieverteilung des
Richters zeigt sich auch
darin, dass Arendts
Zweifel an der
Vollständigkeit und
die Fragwürdigkeit der
vorgebrachten Beweismittel
gegen ihn, nicht
berücksichtigt wurden.
Wie ich verstanden habe,
verlangt Broder dass Arendt
grundsätzlich keine
Broderschen Zitate mehr
veröffentlicht, selbst wenn
sie im gesetzlich möglichen
Rahmen liegen! Dabei
veröffentlicht Herr Broder
auf seinen Seiten Texte
anderer Autoren, übrigens
auch von Herrn Arendt, ohne
sich um Verletzung der
Urheberrechte zu sorgen, und
das straflos!
Kommentar
-
Wer das Buch „Hurra, wir
kapitulieren“ von H.M.Broder
gelesen hat, wundert sich,
welche in der Öffentlichkeit
bekannten Persönlichkeiten,
wie Gerhard Schröder,
Günther Grass, Claudia Roth
und viele Andere von dem
Autor ungestraft diffamiert
werden dürfen. Wissen sie
nichts davon oder haben sie
das Bild, das Broder von
ihnen abgegeben hat, still
schweigend anerkannt?
Unglaublich ist jedoch,
dass eine staatliche
Institution wie die
Bundeszentrale für
Politische Bildung (www.bpb.de)
solche Tendenzen fördert,
indem sie ausgerechnet
dieses Buch als
Lizenzausgabe (Band 616)
herausgibt. Wer sich dann
erinnert, dass als erster
Repräsentant für einen
deutschen
Intellektuellenkongress
Broder genannt wurde,
erschrickt darüber, dass für
Justiz, Medien,
einschließlich Rundfunk
und Bundeszentrale für
Politische Bildung, Anstand
und Zuverlässigkeit in
unserer Republik nichts
bedeuten.
Im Gegenteil, die hohe
Schule der Diffamierung
wird von zahlreichen
staatlichen Instanzen
gefördert und der
Öffentlichkeit, insbesondere
mit Hilfe der Schulen, als
legitim,- also dem Gesetz
entsprechend-, vermittelt.
Armes Deutschland!
Es wäre ein Zeichen von
Solidarität mit Herrn
Arendt, wenn er ,in seinem
Bestreben nach einem fairen
Umgang miteinander,
finanziell nicht allein
gelassen würde, und die
Prozessunkosten auf viele
Schultern verteilt würden!
G.
N 9.11.2007
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