
19. WahlperiodeTagesordnung102.
Sitzung des Deutschen
Bundestages
Beratung des Antrags der
Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Der
BDS-Bewegung entschlossen
entgegentreten – Antisemitismus
bekämpfen
Beratung des Antrags der
ADF Abgeordneten Jürgen Braun,
Beatrix von Storch, Dr. Anton Friesen,weiterer Abgeordneter
und der Fraktion der AfD
BDS-Bewegung verurteilen
–Existenz des Staates Israel
schützen
Beratung des Antrags der
Fraktion DIE LINKE. BDS-Bewegung
ablehnen – Friedliche Lösung im
Nahen Osten befördern
Geplanter Ablauf
- Freitag, 17. Mai
2019 (102. Sitzung) - 14.30 –
15.00 Uhr Antisemitismus
Live-Übertragung durch Fernsehen
102. Sitzung des Deutschen
Bundestages am Freitag, 17. Mai
2019
von 9.00 Uhr – ca. 16.00 Uhr
(mit Unterbrechungen wg.
Bundesrat) Phoenix
Antrag der DIE LINKE: Deutscher
Bundestag Drucksache 19/1026119.
Wahlperiode15.05.2019 Antrag der Fraktion DIE
LINKE. BDS-Bewegung ablehnen – Friedliche
Lösung im Nahen Osten befördern Der Bundestag
wolle beschließen: I. Der Deutsche Bundestag
stellt fest: Der Deutsche Bundestag bekennt sich
unabänderlich zu seinem Versprechen,
Antisemitismus in allen seinen Formen zu
verurteilen und zu bekämpfen. Antisemitismus
versteht er dabei als eine bestimmte Wahrnehmung
von Jüdinnen und Juden, die sich als Hass
gegenüber Jüdinnen und Juden ausdrücken kann.
Antisemitismus richtet sich in Wort und Tat
gegen jüdische oder nicht-jüdische
Einzelpersonen und/oder deren Eigentum sowie
gegen jüdische Gemeindeinstitutionen und
religiöse Einrichtungen. Wir sind uns bewusst,
dass die Existenz >>>
Deutscher Bundestag Drucksache
19/1019119. Wahlperiode15.05.2019 Antrag der
Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN Der BDS-Bewegung entschlossen
entgegentreten – Antisemitismus
bekämpfen Der Bundestag wolle beschließen: I. Der
Deutsche Bundestag stellt fest: Der Deutsche
Bundestag bekennt sich unabänderlich zu seinem
Versprechen, Antisemitismus in allen seinen
Formen zu verurteilen und zu bekämpfen, und
bekräftigt ausdrücklich den beschlossenen
Antrag der Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN „Antisemitismus
entschlossen bekämpfen“ vom 17. Januar 2018.
Laut Arbeitsdefinition der Internationalen
Allianz für Holocaust-Gedenken ist
Antisemitismus eine bestimmte Wahrnehmung von
Juden, die sich als Hass gegenüber Juden
ausdrücken kann. Antisemitismus richtet sich in
Wort oder Tat gegen jüdische oder nichtjüdische
Einzelpersonen und/oder deren Eigentum, so-wie
gegen jüdische Gemeindeinstitutionen oder
religiöse Einrichtungen. Darüber hinaus kann
auch der Staat Israel, der dabei als jüdisches
Kollektiv verstanden wird, Ziel solcher Angriffe
sein. Es gibt keine legitime Rechtfertigung für
antisemitische Haltungen. Das >>>
Deutscher Bundestag Drucksache
19/975719. Wahlperiode 29.04.2019 - Antrag der
AFD - der Abgeordneten Jürgen Braun,
Beatrix von Storch, Dr. Anton Friesen, Marcus
Bühl, Petr Bystron, Siegbert Droese, Thomas
Ehrhorn, Peter Felser, Markus Frohnmaier,
Albrecht Glaser, Lars Herrmann, Martin Hess,
Karsten Hilse, Martin Hohmann, Stefan Keuter,
Enrico Komning, Jörn König, Steffen Kotré, Dr.
Rainer Kraft, Volker Münz, Christoph Neumann,
Gerold Otten, Frank Pasemann, Tobias Matthias
Peterka, Jürgen Pohl, Martin Reichardt, Uwe
Schulz, Dr. Dirk Spaniel, Dr. Harald Weyel,
Wolfgang Wiehle, Dr. Christian Wirth, Verena
Hartmann und der Fraktion der AfD BDS-Bewegung
verurteilen – Existenz des Staates Israel
schützen >>>
|
BDS - Kein
seriöser Umgang - Der Bundestag
verhandelt einen Antrag gegen
die palästinensische
BDS-Bewegung. Dem Kampf gegen
Antisemitismus erweisen die
Parteien damit einen
Bärendienst. -
16. 5. 2019 - Katja Maurer
Heute wird der Bundestag aller
Voraussicht nach über einen
gemeinsamen Antrag von CDU/CSU,
Grünen, FDP und SPD sowie einen
Antrag der AfD abstimmen, die
beide die palästinensische
Bewegung BDS (Boycott,
Divestment, Sanctions) als
antisemitisch deklarieren.
Während die erstgenannten
Parteien BDS wegen seiner
Boykottforderung gegen Israel
verurteilen, fordert die AfD
gleich das gänzliche Verbot der
Kampagne – obwohl BDS in
Deutschland politisch keine
Rolle spielt. Aber im Wettbewerb
um den besten Vorkämpfer gegen
Antisemitismus will die AfD
nicht ohne Grund die Nase vorn
haben: In aktuellen Studien wird
die Antisemitismusgefahr in
Deutschland zu 90 Prozent im
rechten Lager verortet. Da kommt
die BDS-Debatte gerade recht.
Welche genauen Folgen der
Bundestagsbeschluss haben wird,
ist schwer zu sagen. Viele
ähnliche Beschlüsse auf
kommunaler Ebene wurden zur
Begründung von Raumverboten
gegen Veranstaltungen
herangezogen, die sich kritisch
mit der israelischen
Besatzungspolitik auseinander
setzen. In den Fällen, die
tatsächlich vor Gericht gingen,
waren diese Verbote oft nicht
haltbar, weil die
Veranstaltungen unter das
Grundrecht der Meinungsfreiheit
fielen.
Die meisten der im Bundestag
vertretenen Parteien haben
politische Stiftungen, die auch
in den palästinensischen
Gebieten tätig sind und die fast
alle mit Organisationen der
Zivilgesellschaft
zusammenarbeiten, die den
BDS-Aufruf unterzeichnet haben.
Sie werden sie hoffentlich auch
künftig fördern. Die israelische
Regierung und ihre deutschen –
in Teilen: ihre „antideutschen“
– Apologeten, deren Verhältnis
zu Israel an die
Sowjetunion-Treue der DKP
erinnert, träumen davon, dass
die Zusammenarbeit mit diesen
Organisationen verboten wird.
Denn dann blieben kaum noch
palästinensische Partner.
>>>
Brief von
Botschafterin Dr. Daibes an die
Fraktionsvorsitzenden
16.05.2019 -
Nachfolgend
veröffentlichen wir den Brief von
Botschafterin Dr. Daibes an die
Fraktionsvorsitzenden von CDU/CSU,
Bündnis90/Die Grünen, SPD und FDP
anlässlich des
fraktionsübergreifenden Antrages
"Der BDS-Bewegung entschlossen
entgegentreten - Antisemitismus
bekämpfen":
Sehr geehrter Herr Brinkhaus, sehr
geehrter Herr Dobrindt,
Sehr geehrte Frau Nahles,
sehr geehrte Frau Göring-Eckardt,
sehr geehrter Herr Dr. Hofreiter,
sehr geehrter Herr Lindner,
der fraktionsübergreifende Antrag
zur Bekämpfung des Antisemitismus
gibt mir Anlass, Ihnen zu schreiben.
Wir teilen mit Deutschland die
Auffassung, dass jeder Form von
Rassismus, Diskriminierung und
Antisemitismus entschieden
entgegenzutreten ist und eine
rechtliche Verfolgung nach sich zu
ziehen hat. In besonderem Maße
schätzen wir, dass Deutschland ein
offenes, tolerantes und
multikulturelles Land ist, indem
grundlegende Menschenrechte, wie die
Rede- und Meinungsfreiheit,
geschützt und gepflegt werden. Die
Intention dieses Antrages, die
wichtige und notwendige Bekämpfung
des Antisemitismus, ist ohne Zweifel
berechtigt. Jedoch lässt der Antrag
eine Trennung zwischen Kritik an der
israelischen Regierung und
Antisemitismus vermissen,
völkerrechtliche Standards werden
ausgeblendet - mit verheerenden
Folgen für alle Beteiligten.
Es ist für mich immer wieder
alarmierend zu erfahren, wie
Antisemitismus instrumentalisiert
wird, um kritische Stimmen der
israelischen Besatzungspolitik zu
isolieren und mundtot zu machen.
Diffamierungskampagnen gegen
palästinensische und jüdische
Solidaritätsgruppen, zuletzt bei der
Verleihung des Göttinger
Friedenspreises an die „Jüdische
Stimme für gerechten Frieden in
Nahost“ sind inzwischen im gesamten
Bundesgebiet wahrnehmbar. Selbst an
Universitäten, Stätten geistiger
Auseinandersetzung, können
israelkritische Veranstaltungen
nicht mehr stattfinden. Öffentliche
Räumlichkeiten werden entzogen,
DozentInnen, wie in Hildesheim und
Berlin geschehen, einfach entlassen.
Es ist zutiefst besorgniserregend,
dass diese Ereignisse in einem
freiheitlichen, demokratischen Staat
geschehen, der sich für
Menschenrechte und das
Selbstbestimmungsrecht der Völker
international stark macht. Völlig
zurecht erleben wir inzwischen einen
regen Protest vieler Palästinenser,
Juden und Deutscher gleichermaßen.
Ich muss auch leider feststellen,
dass in Deutschland inzwischen
Unterstützer der Menschenrechte für
Palästinenser als Antisemiten
pauschal abgestempelt werden. Es ist
völlig inakzeptabel, dass
Palästinenser, Israelis und Deutsche
der gewaltfreien BDS-Kampagne, die
eine Gleichbehandlung aller Menschen
vor dem Völkerrecht anstrebt, nun
auf politischer Ebene als
antisemitisch diffamiert werden. BDS
beinhaltet einen gewaltfreien
Widerstand gegen die israelische
Besatzungs- und Besiedlungspolitik,
ist temporär angelegt und bis zu dem
Zeitpunkt aktiv, indem der Staat
Israel völkerrechtlichen
Verpflichtungen entspricht. Es geht
um die Beurteilung der israelischen
Politik am Maßstab des
internationalen Rechts. Unabhängig
davon, ob Sie oder ich BDS
unterstützen bzw. ablehnen, bleibt
es die freie Entscheidung eines
jeden Einzelnen.
Ich befürchte, dass mit Ihrem Antrag
BDS kriminalisiert wird. Im Antrag
selbst wird nicht zwischen Israel
und völkerrechtlich besetztem Gebiet
unterschieden – ein Widerspruch zu
geltendem Völkerrecht. Ein Diskurs
über Menschenrechte, die universelle
Rechte sind, allen Menschen, auch
Palästinensern zustehen, darf nicht
im Keim erstickt werden. Denn wir
benötigen gerade in Zeiten wie
diesen ein Klima des Vertrauens und
des Gesprächs.
Die Delegitimierung von BDS und der
damit verbundenen offenen Diskussion
ist ein schwerer und gefährlicher
Eingriff in die demokratischen
Grundrechte einer freien und
engagierten Zivilgesellschaft.
Deutsche, palästinensische und
israelische Akteure, die sich dem
Frieden verpflichtet fühlen, werden
zunehmend in Unsicherheit und Angst
versetzt. Ihrer wichtigen Arbeit
werden Schranken auferlegt. Ich bin
fest davon überzeugt, dass wir
dringend einen Diskurs führen
sollten, um Unwahrheiten,
Unwissenheit und Vorurteile
abzubauen.
Ich vertraue darauf, dass Sie einen
offenen Diskurs im Bundestag
zulassen und die Zeit dafür
verwenden, mit den Akteuren ins
Gespräch zu kommen. In Anbetracht
der zutiefst besorgniserregenden
Folgen dieses Antrages möchte ich
mich mit Ihnen und den
Fraktionsmitgliedern austauschen.
Mit freundlichen Grüßen Dr.
Khouloud Daibes Botschafterin
Ganz große Koalition
für Zensur! - 16. Mai 2019 -
Am morgigen Freitag wird im
Bundestag über drei Anträge zu BDS,
dem Boykott von israelischen Waren,
abgestimmt. Durchkommen dürfte wohl
der Antrag einer ganz großen
Koalition von Union, SPD, Grünen und
FDP. Der Antrag hätte Zensur zur
Folge und wird daher auch von
israelischen Wissenschaftlern scharf
kritisiert.
Der Antrag, der morgen ziemlich
sicher durchkommen wird, erklärt BDS
zur strategischen Bedrohung für
Israel, obwohl es in Deutschland
nahezu keine Relevanz hat, und setzt
BDS insgesamt mit Antisemitismus
gleich. Dabei wird nicht einmal
unterschieden zwischen einem Boykott
der Produkte aus den
völkerrechtswidrigen Siedlungen
>>>
Kommentar BDS - Die
Diskursverschiebung - Die
Bundestagsfraktionen möchten mit einem Antrag
gegen die Boykottbewegung BDS vorgehen. Doch
damit verhindern sie eine wichtige Diskussion. -
Janis Hagman - 15. 5. 2019 - Auf den ersten
Blick kann man voll und ganz zustimmen: In allen
Formen müsse Antisemitismus verurteilt und
bekämpft werden, heißt es in dem
interfraktionellen Antrag, der noch diese Woche
im Bundestag beschlossen werden soll. Doch der
Text hat es in sich.
Erstens sollen der Boykottbewegung gegen Israel
BDS („Boykott, Desinvestitionen und Sanktionen“)
in Deutschland Räumlichkeiten verweigert werden.
Das Argument: BDS sei antisemitisch. Das
verkennt die Heterogenität der Bewegung. Ohne
Frage finden sich abscheuliche Antisemiten in
ihren Reihen (etwa jene, die das SS-Logo
verwendeten, um gegen den ESC Stimmung zu
machen). Doch auch Menschenrechtler,
Gewerkschaftler und Berufsverbände in Palästina
und in Israel haben den BDS-Aufruf von 2005
unterschrieben oder unterstützen Teile des
Forderungskatalogs.
Dass deutsche Politiker bereit sind,
Boykottaufrufe pauschal zu ächten und die
Meinungsfreiheit massiv einzuschränken,
erschreckt. Nicht nur die EU, auch das
Bundesministerium für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) stellte
2017 in einem Vermerk noch fest: „Die
BDS-Bewegung ist aus Sicht der Bundesregierung
nicht per se antisemitisch. >>>
Was noch? - 15. 5. 2019 -
Reiner Bernstein - Israelische Medien berichten,
dass die Regierung mit Hilfe der überwältigenden
Mehrheit in der Knesset ein Gesetz vorbereitet,
mit dessen Hilfe dem Obersten Gerichtshof die
Befugnis entzogen werden soll, die Aufhebung der
Immunität Benjamin Netanjahus für den Fall der
Anklageerhebung wegen Bestechlichkeit und
Korruption zu veranlassen. Außerdem soll dem
Gericht das Recht auf Normenkontrollklage von
Gesetzen genommen werden. In einem Kommentar
bezeichnet „Haaretz“ den Vorgang als einen
„Staatsstreich“ und erinnert an das
Ermächtigungsgesetz des Deutschen Reichstags vom
März 1933. Mit dem Gesetz rücke Israel in die
Reihe Polens, Ungarns und der Türkei vor.
Begleitend teilt „Peace Now“ mit, dass die für
die palästinensischen Gebiete zuständige
Zivilverwaltung, die durchgängig mit Offizieren
besetzt ist, in der Westbank die Nutzung von
zwei Umgehungsstraßen südlich von Nablus und in
den Hebron-Bergen im Juli angekündigt hat, die
nur für Siedler befahrbar sein sollen.
Es trifft sich hervorragend, dass
Bundesaußenminister Heiko Maas den 70. Jahrestag
der Aufnahme Israels in die Vereinten Nationen
verwendet hat, um sich über die „unangemessene
Form“ zu beklagen, in der Israel „angeprangert,
einseitig behandelt und ausgegrenzt“ werde.
Außerdem kündigte Maas an, dass er – wie nach
seinem Amtsantritt bereits zugesagt – Israels
Interessen im Sicherheitsrat, in dem die
Bundesregierung gegenwärtig den Vorsitz innehat,
sich „mit Überzeugung und Nachdruck gegen jeden
Versuch (zu) stellen, Israel zu isolieren oder
zu delegitimieren“.
Es trifft sich außerdem gut, dass die große
Koalition aus Union und SPD mit Unterstützung
der FDP und von Bündnis 90/Die Grünen einen
Antrag in den Bundestag mit dem Titel „Der
BDS-Bewegung entschlossen entgegentreten –
Antisemitismus bekämpfen“ einbringt, in dem
>>> |